Zeitliche Anforderungen an das Meister-BAföG
Was sind die Anforderungen an Maßnahmen in Teilzeit oder Vollzeit?Wenn die Kurse in Teilzeit stattfinden müssen die Maßnahmen einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden vorsehen. Dabei sollte innerhalb von acht Monaten ein Minimum von 150 Unterrichtsstunden absolviert werden. Im Einzelnen müssen die Kurse laut den Meister-BAföG-Richtlinien nicht unbedingt am Stück stattfinden. Auch eine abschnittsweise Durchführung kann gefördert werden. Für diese Variante müssen jedoch Fortbildungspläne erstellt werden, innerhalb derer auch einzelne Bestandteile der Abschlussprüfungen abzulegen sind.
Für die Durchführung als Vollzeitmaßnahmen sind ebenfalls mindestens 400 Unterrichtsstunden nötig, damit eine Förderung entsprechend den Regelungen zum Meister-BAföG möglich sind. In diesem Fall muss der Abschluss spätestens nach drei Jahren vorgesehen und erreichbar sein. Normalerweise finden die Lehrveranstaltungen an vier Wochentagen statt, die wöchentliche Gesamtzahl der Unterrichtsstunden sollte bei mindestens 25 liegen. Beim Lehrgang im Teilzeit- wie im Vollzeit-Modus können bestimmte Lebensumstände die Obergrenze der Förderdauer um bis zu 12 Monate verlängern.
Nicht nur Präsenzveranstaltungen können über das Meister-BAföG gefördert werden. Die Förderung kann durchaus auch für Kurse im Format eines Fernlehrgangs zulässig sein, sofern ansonsten den Voraussetzungen der Förderung nach dem AFBG gänzlich Rechnung getragen wird. Zusätzlich aber muss hierbei das deutsche Fernunterrichtsschutzgesetz notwendigerweise berücksichtigt werden. Ergänzend gilt für Lehrgänge auf Basis multimedialer Angebote: Sie müssen als Lehrgänge Überprüfungen von Lehrinhalten vorsehen, durch regelmäßige Präsenzveranstaltungen ergänzt werden und zudem auch in ausreichender Form Kommunikationswege zwischen Teilnehmern und Lehrenden garantieren.
Der Förderbetrag für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen darf bei den Lehrgangsgebühren Kosten in Höhe von 10.226 Euro nicht überschreiten. Die Darlehenssumme wird mit einem Anteil von 30,5 Prozent als Zuschuss erbracht, die verbleibenden 69,5% werden in Form eines besonders günstigen Kreditmodells bereitgestellt.
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