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Wo wird der Antrag auf Kinderzuschlag gestellt und wie hoch sind die Bezüge?



Von behördlicher Seite sind die verschiedenen Familienkassen (vor Ort in den zuständigen Arbeitsagenturen in den Städten und Gemeinden) für die Antragsprüfung und letztlich die Bewilligung des Kinderzuschlags zuständig. Dort erhalten die Eltern also die entsprechenden Formulare. Diese sind inzwischen wie bei den meisten Behörden auch über das Internet erhältlich. Durch solch moderne Umsetzungen werden sowohl die Eltern als auch die behördlichen Anlaufstellen entlastet, schon in rein zeitlicher Hinsicht. Über die Webseiten der Behörden können Formulare und Erläuterungen herunter geladen und ausführlich studiert werden.
 
Die Höhe der Bezüge beim Kinderzuschlag ist per Gesetz auf einen Maximalbetrag von 140 Euro pro Monat und Kind festgelegt. Für die Auszahlung sind einige zentrale Aspekte zu berücksichtigen. So wirkt sich neben den Einkommen zusätzlich vorhandenes elterliches Vermögen auf die Zuschlagshöhe aus. Darüber hinaus werden die Summen pro Haushalt in kumulativer Weise ausgezahlt. Dies bedeutet also, dass bei mehreren Kindern mit Anspruch auf den Kinderzuschlag nicht einzeln kalkuliert wird, sondern eine Berechtigung stets in Form eines Gesamtanspruchs entsteht. Somit erfolgt dementsprechend auch die Berechnung samt Auszahlung durch die zuständige Familienkasse bei der regionalen Stelle der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls als Gesamtsumme. 
 
Die Gewährungsdauer des staatlichen Zuschlags ist auf 36 Monate befristet, gezahlt wird der Kinderzuschlag auf Basis von Vermögen und Einkommen der Kindseltern parallel und gemeinsam mit dem Kindergeld.
 

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