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Wie lange erhalte ich Hartz IV?



Der eigentliche Bewilligungszeitraum im Rahmen der ALG II-Regelungen beläuft sich auf sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine erneute Prüfung durch die Mitarbeiter der zuständigen Arbeitsagentur. Am Ende dieser Prüfung kann eine Fortsetzung der Bewilligung stehen, ebenso kann entschieden werden, dass keine Verlängerung zulässig ist. Vor der Prüfung der Anspruchsverlängerung müssen die Empfänger einen entsprechenden Verlängerungsantrag stellen. Vorgesehen ist die Weiterzahlung solange, bis kein Anspruch mehr vorliegt. Dieser kann erlischen, wenn die Empfänger der Leistung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert worden sind, doch auch die Verweigerung eines adäquaten Arbeitsverhältnisses kann den Anspruch enden lassen.  

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