Wie kommt es zum negativen Schufa-Eintrag?
Die meisten Verbraucher werden nie in ihrem Leben mit einem negativen Schufa-Eintrag konfrontiert. Ihre Akte ist – um es umgangssprachlich auszudrücken – „sauber“ und enthält nur die üblichen Verdächtigen wie das Girokonto, die Kreditkarte oder die Lastschriftvereinbarung mit großen Onlinehändlern, Versand- und Auktionshäusern. Sie gelten allesamt als positive Merkmale. Und zwar solange, bis es zu Problemen kommt.
Beispiel Kredit: Ein Kunde zahlt 14 Monate lang pünktlich die Rate für das Darlehen. Im 15. Monat bleibt die Rate aus. Die Bank erinnert den Kunden, es passiert aber nichts. Auch im 16. Monat wird keine Zahlung verbucht. Die Bank versucht erneut, den Kunden zur Zahlung aufzufordern. Irgendwann zieht das Kreditinstitut die Notbremse. Das geht einher mit einem negativen Schufa-Eintrag. Er erfolgt unter anderem bei sogenannten Zahlungsstörungen und offenen Verbindlichkeiten, ob nun bei einer Bank oder einem anderen Unternehmen. Erkennbar ist der negative Schufa meistens an einem entsprechenden Vermerk, dass ein Kunde in Verzug ist. Auch Haftbefehle, eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren, eine eingezogene Kreditkarte oder ein von der Bank gekündigtes Konto führen zu einem negativen Schufa-Eintrag.
Gelöscht werden solche Einträge nach einem festen Schema. Titulierte Forderungen, bei denen auf gerichtlichem Wege ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde, löscht die Schufa drei Jahre, nachdem die Schuld beglichen wurde. Erfolgt die letzte Zahlung am 3. Januar 2010, wird der Eintrag am 3. Januar 2013 gelöscht. Gleiches gilt für die Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, in denen unter anderem Privatinsolvenzen gespeichert werden, und nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte. Darunter fallen zum Beispiel „Konten in Abwicklung“. Sobald der Saldo ausgeglichen wurde, beginnt die Drei-Jahres-Frist.
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