Welche Fristen für die Arbeitslosmeldung bestehen?
Als zeitlichen Rahmen für die Meldung sieht die gesetzliche Regelung bei Berufstätigkeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Frist für die Meldung von ebenfalls drei Monaten vor. Arbeitnehmer, deren Verträge kürzere Kündigungsfristen vorsehen, müssen sich binnen drei Tagen bei der Arbeitsagentur melden, um in den Genuss der ALG-Zahlung kommen zu können. Diese zeitliche Regelung besteht auch dann, wenn Arbeitsverträge von Anfang an befristet ausgerichtet waren und nicht einer gesonderten Kündigung bedürfen.
Versäumt ein ehemaliger Arbeitnehmer diese Fristen für die Anmeldung der Arbeitslosigkeit, kann von der Behörde eine Sperrfrist verhängt werden, während der keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Sperrfristen beziehen sich zugleich auf die Versicherungs-Beiträge, die während einer Sperrung ebenfalls von den Arbeitslosen getragen werden müssen. Zudem erfolgt eine Verkürzung des eigentlichen Arbeitslosengeldanspruchs, sofern eine Sperrzeit durch die Sachbearbeiter der zuständigen Behörde ausgesprochen wird.
Diese Meldepflicht besagt, dass Mitarbeiter sich bis spätestens drei Monate vor Auslaufen des Arbeitsverhältnisses bei der Behörde als „arbeitssuchend“ melden muss. Diese Vorgaben sind für Betroffene nicht immer verständlich, sinnvoll sind sie dennoch. Aus dem Grund, weil das erklärte Ziel der Bundesagentur für Arbeit ist, die Arbeitslosigkeit gänzlich zu verhindern oder andernfalls so kurz wie möglich zu halten. Eine zeitnahe Vermittlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses kann vor allem dann erfolgen, wenn die Vermittlungsarbeit selbst so früh wie möglich startet. Dementsprechend ist auch nicht überraschend, dass die große Mehrheit der Schriftstücke zur Kündigung einen entsprechenden Hinweis auf die gesetzlichen Meldepflichten beim Arbeitsamt beinhalten.
Hinzu kommen die so genannten Ruhezeiten, während derer Arbeitslosengeld möglicherweise nicht gezahlt wird. Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld können solche Ruhphasen auslösen.
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