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Was versteht man unter der Mitwirkungsfrist beim ALG?



Vorausgesetzt auf Seiten der Antragsteller wird auch die so genannte Mitwirkungspflicht. Unter diesem Oberbegriff werden bestimmte Verhaltensweisen zusammengefasst, die für die Bewilligung von Zahlungen angenommen werden. Dazu gehört zum Beispiel die bereitwillige Auskunft zur persönlichen und finanziellen Situation. Auch müssen sich Antragsteller dazu bereit erklären, dass Dritte (der ehemalige Arbeitgeber etwa) Auskunft erteilen darf. Eine Voraussetzung für den Bezug von ALG ist auch die Bereitschaft, sich einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung einer Eignung für bestimmte Arbeiten zu unterziehen. 
 
Verpflichtet sind Arbeitslosengeldempfänger zudem mitzuteilen, wenn sie widerrechtlich Leistungen bezogen haben oder beziehen. Solche Leistungen sind nach Rücknahme der vormaligen Bewilligung zurückzuerstatten. Möglich sind solche Fehlbewilligungen durch eine neue persönliche Situation oder die Erteilung falscher Informationen beim Ausfüllen des ALG-Antrags.
 
Kommt es zu einem derartigen Missbrauch von staatlichen Leistungen nach den Regelungen des Arbeitslosengeldes, kann und wird die Bundesagentur für Arbeit im Normalfall nicht nur die Erstattung zu unrechtmäßig erhaltenen Leistungen einfordern, sondern zudem rechtmäßig bestehende Ansprüche kürzen oder gänzlich streichen. Eine Strafanzeige wegen Betrugs ist grundsätzlich möglich, was als Vorstrafe ein Stein auf dem weiteren beruflichen Weg sein könnte.

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