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Was heißt negativer Schufa-Eintrag?

 
Negativer Schufa-Eintrag heißt schlichtweg, dass in der Schufa-Akte der Person ein Negativmerkmal gespeichert ist. Das passiert normalerweise, wenn ein Kunde seine Kreditraten nicht mehr zahlt oder die Mobilfunkrechnung über Monate nicht beglichen wird. Mit einem solchen Negativeintrag baut sich für den Betroffenen eine meterhohe Wand auf, die in finanziellen Belangen das Aus bedeutet. Jeder negative Eintrag in einer Schufa-Akte kommt einem Alarmsignal gleich, auf das andere Unternehmen und Banken ohne Umschweife mit einer Ablehnung reagieren.
 
Diese negativen Einträge sind es, die die Schufa in Verruf gebracht haben. Jeder, der davon betroffen ist, fühlt sich ungerecht behandelt – hin und wieder sicherlich zu Recht. Entscheidend ist und bleibt aber, dass ein negativer Schufa-Eintrag immer eine Vorgeschichte hat. Ein solcher Eintrag geschieht schließlich nicht ohne Weiteres. Er soll andere Kooperationspartner der Schufa, zu denen neben Banken viele Dienstleistungsunternehmen und Händler gehören, vor Verlusten bewahren. Wenn sie eine Schufa-Abfrage vornehmen, etwa weil die neue Küche in zwölf Raten bezahlt werden sollen, fällt ein Negativeintrag sofort ins Auge.
 
Bewertet wird er in den meisten Fällen gleich: Als Zeichen für mangelnde Zuverlässigkeit und als Hinweis auf einen Geschäftspartner, mit dem es schwierig werden könnte. Dass daraufhin Verträge abgelehnt werden, ist zumindest aus Firmensicht verständlich. Sie möchten sich kein Kuckucksei ins Nest legen, sprich einen Kunden haben, der möglicherweise nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann.
 
Das ist aber auch von Vorteil für denjenigen, der den negativen Eintrag hat. Er kann kaum noch weiteren Schulden machen und wird damit teilweise sogar vor einer Überschuldung bewahrt. Ärgerlich ist ein solcher Eintrag allemal. Er verbaut viele Möglichkeiten und Betroffene fühlen sich gebrandmarkt. Teilweise ist es ihnen nicht einmal mehr möglich, ein Girokonto zu eröffnen. Für den Fall, dass ein Negativeintrag ungerechtfertigt ist, bleibt nur der Weg, die Schufa zu informieren und die entsprechenden Belege beizufügen. Rücksprache mit dem Unternehmen, das für den Eintrag verantwortlich ist, kann natürlich auch nicht schaden.
 

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