Sie sind hier: ratenkredit-anbieter.de > Informationen > Förderungen > Meister-BAföG > Rückzahlung Meister-BAföG Donnerstag, den 09. Februar 2012

Wie gestaltet sich die Rückzahlung von Leistungen nach dem Meister-BAföG?



Für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren werden die Darlehen als Meister-BAföG zinsfrei und ohne Tilgungspflichten offeriert. Dieser zeitliche Rahmen ergibt sich aus der maximalen Förderdauer (bei Teilzeit-Maßnahmen) und einer kalkulierten Karenzzeit, die mit zwei Jahren angesetzt wird. Erst nach Ablauf dieser Fristen müssen die geförderten Verbraucher die Rückzahlung vornehmen. Als Mindestbetrag pro Monat ist eine Summe von 128,00 Euro gesetzlich vorgesehen. Spätestens nach zehn Jahren muss die Erstattung in voller Höhe erfolgt sein. Bezüglich der Zinsen für den Zeitraum nach der Sechs-Jahres-Frist gilt: Die Darlehensnehmer entscheiden sich wahlweise für einen festen oder einen variablen Zinssatz. So oder so sind die Konditionen ausgesprochen günstig. Will ein Empfänger von Meister-BAföG die Rückzahlung schneller als geplant vornehmen, kann dies immer nur in Schritten von 500,00 Euro vorgenommen werden.
 
Die persönliche Situation kann eine Stundung der Kreditraten ermöglichen. Im Einzelfall kann dies so weit gehen, dass die Kreditnehmer beim Meister-BAföG in Gänze von ihrer Kreditlast befreit werden. Doch dies geschieht tatsächlich nur in Ausnahmefällen. Eintreten kann dieser Fall etwa dann, wenn der Nachwuchs tatsächlich bis zum Ende des 10. Lebensjahres durch die Eltern selbst betreut werden muss. Ist ein Kind behindert und muss dementsprechend gepflegt werden (während die Arbeitszeit pro Woche für den Elternteil bei einem Maximum von 30 Stunden liegt) kann eine solche Stundung vorgenommen werden. Der Erlass der Restschuld ist nur dann möglich, wenn das Einkommen der Antragsteller einen Grenzwert 1.040 Euro nicht überschreitet. Gleichzeitig darf für das Kind höchstens ein Einkommen in Höhe von 470,00 Euro vorliegen, der Ehepartner darf maximal über ein Einkommen von 520,00 Euro verfügen.
 

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