Absicherung der Baufinanzierung mit einer Risikolebensversicherung
Einen Kredit über einen sechsstelligen Betrag aufzunehmen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, will gut überlegt und noch besser geplant sein. Dabei übersehen viele angehende Bauherren einen Faktor: den Tod. Jede Baufinanzierung steht und fällt damit, dass die vereinbarten Raten pünktlich gezahlt werden können. Was aber, wenn der Hauptverdiener oder generell einer von beiden Partnern stirbt? Gibt es keine Lebensversicherung, andere Absicherungen oder einen „Notgroschen“, mit dem die finanzielle Belastung gestemmt werden kann, wird es entweder eng oder aber der Traum zerplatzt wie eine Seifenblase. Deshalb sollte auch die Absicherung der Baufinanzierung ein Thema sein. Möglichkeiten gibt es mehrere. Von Verbraucherschützern und dem Bund der Versicherten wird die Risikolebensversicherung empfohlen.
Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall
Das Prinzip einer Risikolebensversicherung ist recht simpel: Sie zahlt, wenn der Versicherte stirbt. Anders als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, die das Guthaben nach Ablauf samt Zins, Zinseszins und Überschuss auszahlen, geht es also ausschließlich um den Todesfall. Dadurch sind Risikolebensversicherungen erheblich günstiger. Wer jung baut und gesund ist, kann für wenige Euro im Monat dafür sorgen, dass die Familie auch im schlimmsten anzunehmenden Fall das Haus oder die Eigentumswohnung nicht verliert. Idealerweise schließen beide Ehepartner jeweils einen Vertrag ab und begünstigen sich gegenseitig. Oder in einem Vertrag werden beide Partner berücksichtigt. Denn nicht nur der Tod des Hauptverdieners bringt jede noch so akribische Planung durcheinander.
Die Versicherungssumme orientiert sich am Bauvorhaben
Möglich sind mehrere Varianten von Risikolebensversicherungen. Klassischerweise wird sie über den Betrag abgeschlossen, der für die Baufinanzierung aufgebracht werden muss. Angenommen, das Haus kostet 200.000 Euro, sollte auch die Risikolebensversicherung auf 200.000 Euro lauten und sich die Laufzeit am Tilgungszeitraum orientieren. Die Prämie für die Versicherung richtet sich nach Betrag, Laufzeit und dem Risiko, auch in gesundheitlicher Hinsicht. Risikofaktoren wie Bluthochdruck führen dazu, dass die Versicherung teurer wird. Die Beiträge werden solange gezahlt, wie der Vertrag läuft bzw. bis der Versicherungsfall eintritt.
Fallende Risikolebensversicherung
Die Versicherungssumme kann auch an die Entwicklung der Tilgungslast gekoppelt werden. Man spricht dann von einer „fallenden“ Risikolebensversicherung oder einer Restschuldversicherung. Mit jeder Rate, die für den Baukredit gezahlt wird, sinkt auch die Leistung der Risikolebensversicherung. Sie passt sich dem noch ausstehenden Darlehensbetrag an. Da in diesem Fall keine Überdeckung vorliegt, wird der Versicherungsschutz Jahr für Jahr günstiger. Die dritte Variante: Beide Partner sichern sich gegenseitig über einen Vertrag ab. Dann handelt es sich um eine verbundene Risikolebensversicherung, die in der klassischen oder der fallenden Form abgeschlossen werden kann.
Günstige Form der Absicherung
Weshalb nun zur Risikolebensversicherung geraten wird, um eine Baufinanzierung abzusichern, ist schnell erklärt: Zwar besteht die Möglichkeit, direkt mit dem Immobilienkredit eine Restschuldversicherung abzuschließen, für den Tod des Versicherungsnehmers, gegen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Doch dieser Schutz ist in der Regel weitaus teurer als eine Risikolebensversicherung. Da es gerade bei der Baufinanzierung auf jeden Cent ankommt, sollte also genau gerechnet werden, wie man günstiger ans Ziel kommt.