ZKA gibt Einigung zu Geldautomaten-Gebühr bekannt
25.08.2010 - ZKA gibt Einigung zu Geldautomaten-Gebühr bekannt
Seit Frühjahr dieses Jahr sehen sich die Banken in Deutschland immer stärker in der Kritik. Zum Jahresbeginn hatten viele Bankkunden mit Beschwerdeschreiben an das Bundeskartellamt darauf hingewiesen, dass bei etlichen Banken extrem hohe Gebühren für die Nutzung eines fremden Geldautomaten in Rechnung gestellt wurden. Und auch weiterhin ist dies die gängige Praxis, wenn Kunden beim Geldabheben auf einen Fremdautomaten angewiesen. Im Schnitt liegen die Gebühren nach Aussagen von Stiftung Warentest derzeit bei rund sieben Euro, in Ausnahmefällen berichten Kunden aber sogar über Kosten von bis zu 20 Euro. Vor allem die Sparkassen – so die Vorwürfe auf Seiten der Privatbanken – bereichern sich gerne an den Kunden ihrer Konkurrenten.
Ministerin drohte mit staatlichem Einschreiten
Monatelang forderten Banken, Verbraucherschützer, das Bundeskartellamt und nicht zuletzt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von den Bankenverbänden im Lande eine einheitliche Gebühren-Regelung, die mit einer deutlich geringeren Obergrenze verbunden sein müsse. Ein erstes Angebot mit einer Maximalgebühr in Höhe von fünf Euro hatte die Ministerin abgelehnt mit dem Verweis auf Aussagen von Experten, die von tatsächlichen Kosten von etwa 60 Cent sprechen. Ministerin Aigner und die Behörde hatten ein Modell mit einer Höchstgebühr von zwei Euro gefordert. Nun scheint die Drohung einer gesetzlichen Richtlinie aus Berlin bei den Verbänden der Bankenbranche Früchte zu tragen.
Bisher keine Aussagen zur Maximalgebühr bekannt
Denn die Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen gaben am Mittag bekannt, dass man sich in einer Sitzung des Zentralen Kreditausschusses nun auf ein einheitliches System für die Nutzung fremder Geldautomaten geeinigt habe. Kurz vor Tores Schluss, denn das Kartellamt hatte einen neuen Vorschlag bis Ende August verlangt. Als Starttermin für das neue Gebührenmodell nennt der ZKA in einer Pressemeldung den 15. Januar 2011. Eine Äußerung zu einer Obergrenze nennt der Ausschuss jedoch leider nicht. Lediglich von einer „Hoffnung auf sinkende Kosten“ ist in der Meldung die Rede.
Sicher ist jedoch etwas anderes. Die Sparkassen hatten bisher durchblicken lassen, man sei zwar nicht bereit, eine einheitliche Gebührenregelung zu akzeptieren. Dafür sollen ab dem kommenden Jahr nun aber wenigstens klare Aussagen an den Automaten zu den erhobenen Gebühren getroffen werden. So sollen Kunden von einer größeren Transparenz profitieren, um nicht erst nach einem Blick auf die Kontoauszüge zu erfahren, welche Gebühren durch die fremde Bank berechnet wurden. Da das letzte Angebot mit maximal fünf Euro abgelehnt worden war, ist davon auszugehen, dass der ZKA in der neuen Ausarbeitung eine geringere Höchstgebühr zugrunde legt.
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