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Versicherungsmakler müssen nicht auf Kreditrisiken hinweisen

02.09.2010 - Versicherungsmakler müssen nicht auf Kreditrisiken hinweisen


Ein Versicherungsmakler ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, auf die möglichen Risiken eines Kredits hinzuweisen. Diese Regel gilt natürlich besonders, wenn der Kunde entsprechende Fachkenntnisse mitbringt. Diese Entscheidung fällte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 2 U 868/09), worauf die „Monatsschrift des deutschen Rechts“ (Heft 16/10) hinweist. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht damit die Klage eines Kunden abgewiesen, der sich von seinem Versicherungsmakler falsch beraten fühlte.

Der vorliegende Fall – ein Kredit und eine nicht ausreichende Lebensversicherung

Der Kläger hatte statt eines Ratenkredits auf Hinweis von seinem Versicherungsmakler lieber auf ein Darlehen mit einer angebundenen Lebensversicherung gesetzt. Als es zur Auszahlung dieser Versicherung kam, reichte die Summe leider nicht aus, um das Darlehen komplett zu tilgen, so dass der Kläger weiterhin Schulden hatte. Aus diesem Grund verklagte er seinen Versicherungsmakler wegen fehlerhafter Beratung auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage jedoch als unbegründet ab, denn es gab nach Auffassung der Richter hier keinen Beratungsfehler, da jeder wisse, dass eine Kapitallebensversicherung auf Prognosen beruhe und dem Kläger dies als Diplom-Volkswirt hätte auffallen können.

Tipp: Vor einem Versicherungsabschluss lieber eine Frage zu viel als zu wenig stellen

Aus dieser Entscheidung ergibt sich die Konsequenz, dass man sich als Kunde von seinem Versicherungsmakler grundsätzlich über das Produkt informieren lassen sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, entsprechende Fragen bezüglich verschiedener Risiken zu stellen, um später nicht vor finanziellen Problemen zu stehen. Wer sich online bereits vorher über einzelne Produkte informiert, hat es später ebenfalls leichter, einen für ihn selbst positiven Abschluss einzugehen.

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