Verbraucherzentrale Bremen verlangt Deckelung der Überziehungszinsen
10.06.2010 - Verbraucherzentrale Bremen verlangt Deckelung der Überziehungszinsen
Die Verbraucherzentrale Bremen hat den Taschenrechner bemüht und eine Zahl ermittelt, die Bankkunden wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen muss: 777 Millionen Euro haben die Deutschen in der Zeit von Dezember 2008 bis April 2010 alleine aufgrund überhöhter Dispositions- und Überziehungszahlen zu viel bezahlt. Besonders unerfreulich für die Bremer ist die Tatsache, dass die Banken in ihrem Bundesland deutlich über dem Durchschnitt liegen. „Banken und Sparkassen können sich derzeit zu rekordniedrigen Zinsen refinanzieren. Während sie das niedrige Zinsniveau an ihre Sparkunden vollständig weitergeben, passen sie ihre Kreditzinsen nur unzureichend an“, lautet daher der Vorwurf der Verbraucherschützer. Als besonders kundenunfreundlich werten sie in diesem Zusammenhang die Commerzbank. Sie erhielt die „Goldene Nase“.
Verbraucherkreditrichtlinie
Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen, Arno Gottschalk, baut jetzt auf die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditlinie, die ab Freitag, 11. Juni 2010, in Kraft tritt. Dann müssen die Banken einen Referenzzins nennen, anhand dessen geprüft werden könne, „ob die Zinsen im Zeitablauf richtig angepasst werden“. Das war bislang nicht der Fall, trotz der Kritik des Bundesgerichtshofes, dass die Unternehmen die variablen Zinsen nach „Gutsherrenart“ anpassen. Grundlage für die Zinsfestlegung ist bei den meisten Banken und Sparkassen der Geldmarktzins, der 3-Monats-Euribor. Dieser Zinssatz ist seit Oktober 2008 um vier Prozent gesunken. Bei den Überziehungs- und Dispositionszinsen ist von dieser Entwicklung nur wenig angekommen. Sie gingen im Schnitt nur um 1,7 Prozent zurück.
777 Millionen Euro Schaden für Bankkunden
In der Vergangenheit – 2003 bis 2006 – betrug die Spanne zwischen 3-Monats-Euribor und den durchschnittlichen Dispositionszinsen rund acht Prozent, aktuell sind es 9,3 Prozent. Auf diesen Werten beruht auch die Rechnung der Verbraucherzentrale Bremen. Angesichts eines Kreditvolumens von 40 Milliarden Euro ergibt sich ein finanzieller Schaden von 777 Millionen Euro. An dieser Situation wird sich wenig ändern, befürchten die Experten. „Mit der Umsetzung der Kreditrichtlinie zum 11. Juni schicken sich die Geldinstitute jetzt an, die Pfründe ihrer unzureichenden Zinsanpassungen dauerhaft zu sichern“, beklagen sie in einer Pressemitteilung. Wurde der Referenzzins jahrelang verweigert, schrieben die Banken den Rekordabstand zwischen Geldmarkt- und Dispozins jetzt fest.
Gesetzlicher Verzugszins als Richtschnur
Die Forderung der Verbraucherzentrale lautet daher: Der Gesetzgeber muss die Dispo- und Überziehungszinsen deckeln. Als Richtschnur soll dabei der gesetzliche Verzugszins herhalten – Basiszins plus fünf Prozentpunkte beim Dispo bzw. plus acht Prozent bei geduldeten Überziehungen. Das ergäbe aktuell einen Dispositionszins von 5,12 Prozent. „Mehr sollen die Banken für eingeräumt Überziehungen des Girokontos nicht verlangen dürfen“, heißt es aus Bremen. Gleichzeitig kündigt Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale an, einen Musterprozess gegen die die Banken zu unterstützen, „die ihre Überziehungszinssätze nicht korrekt an das gesunkene Zinsniveau angepasst haben“.
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