Verbraucherkredit-Richtlinie ab 11. Juni – wir sind vorbereitet!
10.06.2010 - Verbraucherkredit-Richtlinie ab 11. Juni – wir sind vorbereitet!
Das Portal Ratenkredit-Anbieter.de hat bereits in der Vergangenheit mehrfach über die neue Verbraucherkredit-Richtlinie berichtet, die ab 11. Juni 2010 in Kraft tritt und einige Veränderungen im Bereich der Ratenkredite mit sich bringt. Der wichtigste Punkt besteht dabei in der Darstellung der Angebote für einen Ratenkredit, die künftig nicht mehr nur den möglichst günstigsten Zinssatz ausgeben darf, sondern auch einen Zinssatz präsentieren muss, der für Zwei Drittel der Kreditnehmer repräsentativ und möglich ist. Darüber hinaus muss ein realistisches Beispiel-Angebot gezeigt werden, welches dem Verbraucher ein Bild vermittelt, wie ein Kredit bei dem entsprechenden Anbieter aussieht.
Die Verbraucherkredit-Richtlinie bringt noch weitere Veränderungen mit sich
Neben der detaillierteren Zinsdarstellung sieht die Verbraucherkredit-Richtlinie jedoch auch noch weitere Veränderungen vor, denn künftig kann ein Ratenkredit jederzeit zurückgezahlt werden und es wird lediglich eine festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung von 1% der Restkreditsumme fällig, wobei eine Restlaufzeit von unter 12 Monaten sogar nur eine Entschädigung von 0,5% mit sich bringt. Darüber hinaus sind Kreditanbieter künftig gezwungen, die Kosten einer Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins einzubeziehen, sofern sie nicht beweisen können, dass die Restschuldversicherung nicht zwingend zum Kreditangebot dazu gehört.
Bessere Informationen und längeres Widerrufs-Recht
Weitere Veränderungen durch die Verbraucherkredit-Richtlinie entstehen in Bezug auf die Aufklärung durch den Anbieter, denn künftig muss ein europaweit standardisiertes Formular genutzt werden, um die Kunden über die Konditionen aufzuklären. Darüber hinaus wird zusätzlich das Widerrufs-Recht auf eine Frist zwischen 14 Tagen und 4 Wochen erhöht, so dass spontane Fehlentscheidung später noch rückgängig gemacht werden können. Man sollte jedoch bedenken, dass die neue Verbraucherkredit-Richtlinie nicht für Immobilienkredite gilt, jedoch neben Ratenkredite auf jeden Fall auch für Verbraucherkredite, die vom jeweiligen Händler vermittelt werden.
Auf Ratenkredit-Anbieter.de erhalten Sie künftig alle wichtigen Informationen
Natürlich tragen auch wir von Ratenkredit-Anbieter.de dieser neuen Verbraucherkredit-Richtlinie Rechnung und werden Ihnen künftig in unserem Kreditvergleich alle erforderlichen Zinsinfos auf den Unterseiten zu den jeweiligen Banken präsentieren. In der Vergleichstabelle finden Sie diese Daten unter dem Punkt „Infos“ und können sich somit umfassend über die einzelnen Kreditanbieter informieren, um später eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dabei werden im Normalfall die Zinsspanne der jeweiligen Anbieter und natürlich auch ein repräsentativer Zins mit einem passenden Beispiel geboten. Auf diese Weise können Sie schnell eine realistische Annahme treffen, welcher Zinssatz für Sie relevant ist und welches Angebot demnach für Sie persönlich am besten geeignet ist. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und sparen Sie auch künftig viel Geld bei der Kreditsuche mit dem Kreditvergleich auf Ratenkredit-Anbieter.de!
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