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Verbesserter Verbraucherschutz für Ratenkredite ab 11. Juni 2010

20.05.2010 - Verbesserter Verbraucherschutz für Ratenkredite ab 11. Juni 2010


Nach der Umsetzung einer EU-Richtlinie gilt ab 11. Juni 2010 in Deutschland ein neues Gesetz in Bezug auf den Verbraucherschutz bei Ratenkrediten. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft dabei sogenannte Lockangebote, denn die Kreditanbieter dürfen künftig nicht mehr mit den jeweils günstigsten Zinssätzen werden, sondern müssen einen Zinssatz angeben, den mindestens zwei Drittel aller potenziellen Neukunden aufgrund ihrer Bonität auch erreichen können. Darüber hinaus müssen die Kosten einer Restschuldversicherung unbedingt mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, solange der Anbieter nicht nachweist, dass die Restschuldversicherung nicht zwingend zum Kreditangebot dazu gehört.

Bessere Kundeninformation und stark erweiterte Kündigungsmöglichkeiten

Weitere Punkte des Gesetzes umfassen die Informationspflichten des Kreditanbieters, denn dieser muss den Kunden vor dem Abschluss des Vertrags über die Zinskosten, das Wiederrufsrecht, die Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung und auch die Folgen bei Zahlungsverzug in schriftlicher Form informieren. Darüber hinaus wurden die vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten erheblich erweitert, denn ein Ratenkredit kann dann ohne Frist gekündigt werden und es ist maximal eine Gebühr von 1% der verbleibenden Kreditsumme fällig, wobei sich diese Gebühr auf 0,5% der Kreditsumme absenkt, wenn die Laufzeit unter 12 Monate beträgt. Auf diese Weise werden Umschuldungen insgesamt erleichtert, so dass ein regelmäßiger Blick auf die aktuellen Kreditzinsen sich auch lohnt, wenn man bereits einen Ratenkredit aufgenommen hat.

Erhebliche Verbesserungen für Verbraucher

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie verbessert der Gesetzgeber den Verbraucherschutz für potenzielle Kreditnehmer erheblich, denn der Kunde erhält mehr Transparenz und ist in Bezug auf Kündigung wesentlich flexibler. Dazu sollte jedoch noch gesagt werden, dass die neuen Regelungen nicht für Baukredite gelten und auch Kleinkredite mit einer Kreditsumme von unter 200 Euro davon ausgenommen sind. Wer allerdings einen normalen Konsumentenkredit aufnimmt, kann sich über viele neue Vorteile freuen und findet leichter ein wirklich günstiges Angebot, welches seinen Vorstellungen voll und ganz entspricht.     

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