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Urteil des BGH sorgt für besseren Schuldnerschutz nach Kreditverkauf

31.03.2010 - Urteil des BGH sorgt für besseren Schuldnerschutz nach Kreditverkauf

Mit seinem Urteil vom 30.03.2010 (Az.: XI ZR 200/09) hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung im Hinblick auf die Rechte und Pflichten eines Darlehenskäufers gefällt. Demnach hat ein Kreditkäufer künftig nur noch dann das Recht auf eine sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld, wenn er alle Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag übernommen hat. Zu diesen Pflichten zählen oftmals auch Vereinbarungen über Stundungsklauseln oder Aufschübe der Vollstreckung, so dass eine sofortige Zwangsvollstreckung sich noch schwieriger gestaltet. Der Fall, auf den sich das Urteil begründet, wird nun etwas genauer dargelegt.
Der vorliegende Fall – ein Unternehmen konnte einen Kredit nicht bedienen
Im aktuellen Fall ging es um ein Unternehmen, welches einen Kredit nicht mehr bedienen konnte und deshalb von einem Kreditkäufer einer Zwangsvollstreckung unterworfen wurde. Da nach Ansicht des BGH jedoch von Amts wegen hätte überprüft werden müssen, ob der Kreditkäufer alle Rechten und Pflichten des Darlehensvertrags übernommen hat, wurde die sofortige Zwangsvollstreckung für nichtig erklärt. Mit dieser Entscheidung kann die Prüfung von Amts wegen als allgemeingültige Regelung für solche Fälle angenommen werden. Dies bedeutet für Hausbesitzer, dass sie künftig nicht einfach ihr Haus verlieren werden, wenn bei Zahlungsverzug ein Kreditverkauf stattfindet und der neue Kreditgeber sofort eine Zwangsvollstreckung einleiten möchte, denn die Prüfung der Rechte und Pflichten muss ja automatisch passieren.
Ergänzung der Schutzgesetze – auch Altverträge werden abgesichert
Auch wenn es bereits seit 2008 per Gesetz einen besseren Schutz für Kreditnehmer gibt, geht dieses Urteil weiter, denn es gilt auch für alle Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden. Auch nach Meinung von Ulrich Wiechers, der Vorsitzende des Bankensenats am BGH, ist dieses Urteil richtungsweisend für den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen, denn es zeigt einen sehr guten Weg auf, wie den Kreditnehmern ein besserer Schutz vor schnellen Zwangsversteigerungen gewährt werden kann.
Ein Sieg für die Verbraucher – Abzocker werden gebremst
Mit dem Urteil schafft der BGH eine Grundlage dafür, Abzockern, die es nur auf günstige Grundstücke abgesehen haben, Steine in den Weg zu legen. Künftig wird es nämlich wesentlich schwieriger, säumige Zahler direkt nach dem Kauf eines Darlehens um ihr Haus zu bringen, sondern es müssen erst alle Vertragsklauseln des alten Darlehensvertrags eingehalten werden. Wer also künftig eine Baufinanzierung anstrebt, kann jetzt wesentlich ruhiger schlafen, denn er weiß, dass die vereinbarten Modalitäten auch im Falle eines Darlehensverkaufs in vollem Umfang greifen. Wer dazu noch einen besonders günstigen Baukredit findet, minimiert das Risiko, überhaupt in eine solche Situation zu geraten.    

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