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Studiengebühren rechtfertigen kein höheres BAföG

26.08.2010 - Studiengebühren rechtfertigen kein höheres BAföG


Sollte ein Student seine Studiengebühren nicht aus eigener Tasche zahlen können, ist dies trotzdem keine Rechtfertigung dafür, höhere BAföG-Leistungen zu bekommen. Diese Entscheidung traf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Az.: 4 LC 757/07) am 19. August 2010. Im vorliegenden Fall hatte ein Student einen Härtefallantrag gestellt, weil er die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester nicht aus eigenen Mitteln stemmen konnte. Dieser Student erhielt bereits 554 Euro monatlich an BAföG-Leistungen und wollte diese entsprechend einmalig erhöhen lassen. Die Universität Hannover lehnte diesen Antrag jedoch ab, woraufhin der Student zunächst vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagte und unterlag.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Entscheidung der Vorinstanz

Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg war der Ansicht, dass der Antrag seitens der Universität zu Recht abgelehnt wurde. Es bestünde für den Studenten problemlos die Möglichkeit, die Studiengebühren über ein Darlehen zu finanzieren, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieses Darlehen würde ihn während der Studienzeit nicht negativ beeinflussen, weil solcherlei Studentenkredite im Regelfall erst 2 Jahre nach dem Abschluss zurückgezahlt werden müssten und zudem auch sehr zinsgünstig zur Verfügung gestellt würden.

Fazit: Studiengebühren sollten bereits vorher entsprechend einkalkuliert werden

Das Urteil führt zu dem Schluss, dass es für Studenten die beste Lösung darstellt, sich vor dem Studium mit diesem Thema zu befassen und eine passende Finanzierung sicher zu stellen. BAföG-Leistungen sind hier nämlich nicht zu erwarten und es ist einfach sehr unangenehm, wenn man diesbezüglich während des Studiums eine schnelle Entscheidung treffen muss. Wesentlich einfacher stellt sich ein selbst aufgestellter Finanzierungsplan dar, der genau hergibt, wann man wie viel Geld für das eigene Studium ausgeben muss. Eventuell kann es durchaus auch lohnend sein, sein Studium in ein Bundesland zu verlegen, in dem Studiengebühren aktuell kein Thema sind, wobei dies sicherlich auch vom Einzelfall abhängt.

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