Streit um Barabhebungsgebühren kann wohl nicht beigelegt werden
18.08.2010 - Streit um Barabhebungsgebühren kann wohl nicht beigelegt werden
Der Streit um die Barabhebungsgebühren an Geldautomaten fremder Kreditinstitute schwelt schon seit langem und die Positionen scheinen seitdem geradezu zementiert zu sein. Während die Direktbanken mit wenigen Filialen die Gebühren nach oben hin deckeln möchten, liegt den Sparkassen und Volksbanken hauptsächlich daran, diese Gebühren frei gestalten zu können. Nachdem sich das Kartellamt eingeschaltet hatte, gewann der Streit zusätzlich an Brisanz, doch offenbar scheint niemand mehr daran zu glauben, dass zum Ablauf der Frist am 31.08.2010 beide Seiten eine gemeinsame Lösung vorschlagen werden. Ein Kompromissvorschlag des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem April, der die Barabhebungsgebühren auf 5 Euro deckelt, hatte das Bundeskartellamt als zu hoch abgelehnt.
Die einzelnen Verbände kommentieren Verhandlungsstand nicht
Auch wenn die einzelnen Verbände, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und der Bundesverband deutscher Banken (BdB), den Verhandlungsstand bei einer Kompromisssuche bisher nicht kommentieren, gibt es doch deutliche Anzeichen, dass bei der ZKA-Sitzung am 25. August bestenfalls konkurrierende Lösungen angeboten werden. So beschrieb ein Banker die Situation so, dass man wohl ohne einen Kompromiss zum Bundeskartellamt gehen müsse und auch Mitglieder des ZKA sehen das sehr ähnlich.
Die Vorschläge beider Seiten sind nahezu unvereinbar
Schaut man sich die Vorschläge beider Seiten an, so dürfte es auch Beobachtern ziemlich schwer fallen, hier Gemeinsamkeiten zu sehen. Während die Privatbanken die Automatengebühren auf 2 Euro deckeln lassen wollen, sind die Sparkassen und Volksbanken offenbar dafür, keinen Höchstbetrag festzulegen und somit den einzelnen Instituten freie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Berechnung zu lassen. Das Kartellamt hatte mehrfach wegen zu hoher Gebühren angedroht, die Automatenverbände kartellrechtlich zu prüfen, jedoch geht man bei den Sparkassen und Volksbanken nicht davon aus, dass das Kartellamt diese Verbünde verbietet, da dies für die Kunden, die deutschlandweit kostenlos Geld abheben möchten, eine Katastrophe wäre, hieß es von Vertretern aus diesem Lager.
Die Zukunft im Bereich der Automatengebühren ist höchst ungewiss
Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass die Situation im Bereich der Geldautomatennutzung recht undurchsichtig und die Zukunft höchst ungewiss ist. Als Kunde kann man letztlich nur auf eine einvernehmliche Lösung hoffen, denn es wäre tatsächlich ein Verlust an Service, wenn entweder die Abhebungsgebühren stiegen oder die Automatenverbünde aus kartellrechtlichen Gründen eingestellt werden müssten. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich beide Seiten noch einigen können, oder ob das Bundeskartellamt letztlich eine Lösung diktiert, die den Streit beilegen wird.
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