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Rentner werden bei der Kreditvergabe diskriminiert

12.03.2010 - Rentner werden bei der Kreditvergabe diskriminiert


Rentner haben in der Regel ein festes Einkommen und müssen sich keine Gedanken um ihren Job machen. Daran sollte es also nicht scheitern, wenn Ruheständler einen Kredit beantragen. Vorausgesetzt natürlich, sie erfüllen die Bonitätsstandards der Banken. Wäre da nicht ein anderes Problem, zumindest aus Sicht der Kreditinstitute: das Alter.
 
Ältere Kunden erhalten nur selten einen Kredit
 
Aus diesem Grund scheitern Rentner immer öfter, wenn sie bei ihrer Bank vorstellig werden, um ein Darlehen aufzunehmen. Sie werden entweder abgelehnt oder durch hohe Zinsen abgeschreckt. Dieses Phänomen beschäftigt zunehmend auch die Rechtsschutzversicherungen, wie die ARAG in einer Pressemitteilung erklärt. Denn viele Rentner lassen die Absage aus Altersgründen nicht einfach auf sich beruhen. Damit gehen sie den aus Sicht der ARAG den einzig richtigen Weg.
 
Banken sehen Gefährdung der Rückzahlung
 
Dass Banken sich Sorgen darum machen, die Rückzahlung könnte durch das fortgeschrittene Alter gefährdet werden, ist zwar durchaus verständlich. Das Vorgehen deckt sich allerdings nicht mit den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das seit 2006 gilt. Es verbietet, jemanden nur aufgrund des Alters zu benachteiligen. Genau das passiert aber Tag für Tag. Die ARAG spricht in diesem Zusammenhang von Diskriminierung. Das gelte für den Fall, dass der Kredit ganz verweigert werde, und für hohe Risikoaufschläge, die letztlich dazu führten, dass der Kredit uninteressant, weil zu teuer werde. Auch die Tatsache, dass Rentner kaum eine Chance auf eine Restschuldversicherung hätten – mit der die Ratenzahlung im Todesfall gewährleistet wäre – sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.
 
Ablehnung aus Altersgründen nicht einfach hinnehmen
 
Die Experten der ARAG empfehlen, sich zu wehren. Dazu haben Kunden zwei Monate Zeit, nachdem sie von der Bank als Kreditnehmer abgelehnt wurden oder mit schlechteren Konditionen abgespeist werden sollten. „Dafür ist ausreichend, dass der Betroffene Indizien darlegt, die eine Benachteiligung vermuten lassen“, so der Rechtsschutzversicherer. Daher sollte man immer eine Begleitperson zu den Gesprächen in der Bank mitnehmen, die später als Zeuge aussagen können. Dann liege die volle Beweislast bei der Bank.
 
Weitere Schritte, die eingeleitet werden können, sind eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS) oder bei der für das Kreditinstitut zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus können natürlich auch Rentner ganz einfach die Bank wechseln.

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