Ratenkredite ablösen war nicht einfach – eine EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte
24.03.2010 - Ratenkredite ablösen war nicht einfach – eine EU-Richtlinie stärkt VerbraucherrechteEin Ratenkredit ist im Grunde genommen eine tolle Sache, denn man kann sich einfacher bestimmte Wünsche erfüllen oder finanzielle Engpässe überbrücken und erhält diese Möglichkeit mittlerweile sogar zu recht günstigen Zinskonditionen. Was aber soll man tun, wenn plötzlich ein unerwarteter Geldsegen ins Haus steht und man den Kredit sofort zurückzahlen möchte, um weitere Zinskosten einzusparen? Genau das war bisher nur bei einigen Anbietern möglich, wobei fast immer eine Frist von mindestens drei Monaten eingehalten werden musste. Genau hier setzt die neue EU-Richtlinie an, die am 11. Juni in Kraft tritt und die Verbraucherrechte enorm stärkt. Nachfolgend werden die Auswirkungen dieser neuen EU-Richtlinie kurz vorgestellt, um potenziellen Kreditnehmern ihre neuen Rechte aufzuzeigen.
Eine Kreditablösung wird künftig günstiger – Pauschale statt Individualbetrag
Die neue EU-Richtlinie sieht vor, dass ein Kreditnehmer künftig einen Ratenkredit vom ersten Tag voll oder teilweise zurückzahlen kann. Dabei darf der Kreditanbieter als Entschädigung maximal eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von einem Prozent des Rückzahlungsbetrags berechnen. Diese Pauschale sinkt bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sogar auf 0,5% und macht eine Kreditablösung künftig merklich günstiger als bisher. Die alte Regelung hat den Banken sogar die Freiheit gelassen, die gesamten Zinsen abgezinst als Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, was künftig zur Freude vieler Verbraucher glücklicherweise nicht mehr möglich ist.
Auch Umschuldungen lassen sich künftig einfacher durchführen
Eine Kreditumschuldung lohnt sich generell immer dann, wenn seit der Aufnahme eines Kredits das Zinsniveau gesunken ist und man deshalb einen günstigeren Kredit abschließen könnte. Mit diesem wird dann der alte Kredit abgelöst und es fallen nur noch die günstigeren Zinsen des neuen Kredits an. Da bisher jedoch Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten üblich waren, ließ sich eine Umschuldung nur sehr zäh umsetzen. Diese Kündigungsfristen wurden per Gesetz auf maximal 1 Monat abgesenkt, so dass sich auch hier Verbesserungen für die Verbraucher ergeben.
Von den Banken kommt Kritik – Verbraucherschützer sind verhalten optimistisch
Die neue Richtlinie löste vor allem bei den Banken Kritik aus, denn der Zentrale Kreditausschuss findet vor allem die neue Pauschalregelung bei der Vorfälligkeitsentschädigung nicht gerecht und plädiert dafür, auch weiterhin den tatsächlichen Schaden berechnen zu dürfen. Verbraucherschützer sind hingegen optimistisch, dass die Verbraucherrechte durch diese neue EU-Richtlinie gestärkt werden, kritisieren jedoch, dass die Richtlinie in Deutschland nicht voll ausgenutzt werde, weil sie durchaus auch Spielraum gelassen hätte, die Vorfälligkeitsentschädigung bis zu einer Kreditsumme von 10.000 Euro ganz zu streichen.
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