OLG München erklärt Sperrung von Geldautomaten für unzulässig
19.06.2010 - OLG München erklärt Sperrung von Geldautomaten für unzulässig
Der Streit um die Automatengebühren bei Geldabhebungen an fremden Geldautomaten gärt bereits sehr lange und es gab schon etliche rechtliche Streitigkeiten um diesen Punkt. Während die Sparkassen und Volksbanken sehr viele Geldautomaten zur Verfügung stellen, bieten die Direktbanken kostenlose Konten mit entsprechenden Kreditkarten an und können aufgrund der Gebühren von bisher 1,74 Euro ihren Kunden auch diese Dienstleistung kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Sparkassen fühlen sich dabei ausgenutzt und haben deswegen in Einzelfällen ihre Geldautomaten für die Kreditkarten einiger Institute gesperrt. Dazu hat nun das OLG München entschieden (AZ.: U (K) 1607/10), dass die Sparkasse Ingolstadt ihre Automaten für die Karten der TARGOBANK, der ING-DiBa und der Volkswagenbank wieder freigeben muss, weil eine Aussperrung einzelner Banken unzulässig sei, hieß es in der Urteilsbegründung.
Es gab auch schon andere Entscheidung in Bezug auf diese Thematik
In dieser umstrittenen Frage der Automatensperrung gibt es bereits viele Urteile, die nicht alle mit dem des OLG München übereinstimmen, jedoch gehört das Urteil zu denen der bisher höchsten Instanz, denn in anderen Bundesländern haben sich bisher hauptsächlich Landgerichte mit dieser Problematik befasst, die nicht nur für die Direktbanken selbst, sondern auch für deren Kunden sehr wichtig ist, da diese in solchen Fällen nur sehr erschwert Barabhebungen von ihren Konten tätigen können.
Verbraucherschützer fordern eine Höchstgebühr von 2,00 Euro
Aktuell gibt es noch keine verbindliche Regelung über die Abhebungsgebühren bei fremden Bankinstituten, obwohl schon so lange darum gerungen wird. Die Verbraucherschützer freut das, denn der bisher diskutierte Kompromissvorschlag von bis zu 5 Euro sei insgesamt einfach zu hoch gegriffen, hieß es von Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Auch das Kartellamt prüft offenbar immer noch, ob der Kompromiss von 5 Euro pro Abhebung wettbewerbsrechtlich zulässig ist und während dieser Zeit können die Verbraucher gegen die aktuell teilweise recht hohen Gebühren von bis zu 10 Euro nicht viel machen. Es bleibt also lediglich, abzuwarten und zu hoffen, dass letztlich eine verbraucherfreundliche Lösung angestrebt wird, die Barabhebungen an fremden Geldautomaten zu vernünftigen Kosten möglich macht. Sollte dies nicht passieren, haben gerade die Direktbanken ein Problem und müssen die Bargeldversorgung ihrer Kunden neu überdenken.
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