Noch hapert es bei der Umsetzung der Kreditrichtlinie
07.07.2010 - Noch hapert es bei der Umsetzung der Kreditrichtlinie
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist noch relativ jung. Erfahrungswerte, ob und inwieweit sich die Banken an die Vorgaben halten, sind daher noch Mangelware. Erste Stichproben, vorgenommen von „Welt online“, zeigen allerdings, dass bei vielen Unternehmen nach wie vor nach dem alten Schema verfahren wird. Verkaufen statt beraten lautet vielerorts das Motto. Die Kritik regt sich vor allem an den Themen Restschuldversicherung und Standardinformationen.
Kunden erhalten bei Anfragen keine Standardinformationen
Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, hatten die Tester bei mehreren Kreditinstituten in der Bankenhauptstadt Frankfurt am Main nach einem Darlehen gefragt. Die Gespräche verliefen in den üblichen Bahnen. Für ein erstes Angebot wurden die persönlichen Daten inklusive Gehalt und Familienstand aufgenommen. Daraus ermittelten die Banken innerhalb von Sekunden die Eckdaten für den gewünschten Ratenkredit. Als es darum ging, die Informationen für einen Kreditvergleich auszudrucken, gab es entweder nur ein paar handschriftliche Notizen oder die gängigen Modellrechnungen, nicht aber die neuen und von der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geforderten Standardinformationen. Sie hätten neben der Höhe der Raten unter anderem auch den Gesamtbetrag und rechtliche Hinweise zum Rücktritt enthalten müssen.
Problem Restschuldversicherung
Christina Beck, Finanzexpertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, spricht von einem skandalösen Verhalten und wirft den Banken vor, ignorant zu agieren. Das betrifft auch die Restschuldversicherung. Aufgrund der Vertriebsprovision wird sie gerne verkauft und angepriesen. Teilweise war der Versicherungsschutz schon bei der Anfrage angekreuzt, obwohl der Kunde nicht explizit danach gefragt hatte. Ärgerlich, denn der Preis für den Ratenkredit wird dadurch erheblich beeinflusst. In einem der Beispiele von „Welt online“ - ausgehend von einer Kreditsumme von 5.000 Euro – wären aus 6.034,96 Euro ohne Versicherung immerhin 6.726,76 Euro geworden. Umgerechnet auf den effektiven Jahreszins ergäbe sich ein Sprung von 7,99 auf 13,47 Prozent.
Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf
Die Banken profitieren davon, dass die Kosten für die Restschuldversicherung nicht im effektiven Zinssatz berücksichtigt werden müssen, sofern der Kredit auch ohne den Versicherungsschutz angeboten wird oder sich der Zinssatz durch den Versicherungsvertrag nicht verändert. Verbrauchern wird deshalb geraten, zu fragen, ob es auch ohne die zusätzliche Police geht – insbesondere, wenn es um vergleichsweise geringe Beträge geht. Die Banken erklären dazu, sie setzten geltendes Recht konsequent um und nutzten den vorhandenen Ermessensspielraum. So bestehe zum Beispiel keine Pflicht, bei einer unverbindlichen Konditionsanfrage ein standardisiertes Angebot zu erstellten. Doch genau das wünschen sich die Verbraucherschützer. Das zuständige Ministerium sieht derweil noch keinen Handlungsbedarf.
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