Neue Rechtslage bringt Bürgern Anspruch auf kostenlose Schufa Auskunft
25.03.2010 - Neue Rechtslage bringt Bürgern Anspruch auf kostenlose Schufa AuskunftMit dem Datenschutz ist es mitunter so eine Sache. Für die Verbraucher kann sein Stellenwert an sich kaum hoch genug eingeschätzt werden. Dennoch beklagen sich manche Bürger darüber, dass die Anfragen zu den eigenen Daten bei den so genannten Auskunfteien mit teils nicht unwesentlichen Gebühren verbunden sind. Wer die Auskünfte über sich selbst erhalten möchte, die auch Vermieter, Banken, Versicherungen, und andere Unternehmen abfragen, muss bisher dafür bezahlen. Bei der Schufa etwa, der bundesweit größten Auskunftei liegen die Kosten für die Abfrage der angesammelten Daten bislang noch bei 7,80 Euro. Dabei handelt es sich um einen Mindestpreis, unter Umständen fallen die Kosten sogar höher aus.
In Zukunft – genauer ab dem 1. April – sieht der Gesetzgeber in dieser Sache nun eine neue Rechtslage vor, die zu einer finanziellen Entlastung führt. Schon vor einigen Wochen wurde berichtet, dass die Schufa ab April 2010 den Bürgern einmal pro Jahr die Möglichkeit einer kostenlosen Anfrage bieten wird. Dass es sich dabei um vorauseilenden Gehorsam hinsichtlich der gesetzlichen Neuregelung handelt, war vielen Verbrauchern wohl gar nicht bewusst.
Gesetzliche Pflicht für Schufa und Co offenbart manchen Fehler
Denn die Pflicht der einmaligen Gratis-Auskunft betrifft nicht nur den Branchenprimus Schufa, der nach eigener Aussage insgesamt die Daten von etwa 65 Millionen Menschen auf Lager hat. Auch die anderen knapp 100 Auskunfteien müssen ihren „Kunden“ ab April wenigstens einmal pro Jahr unentgeltlich in die Informationen gewähren, die zum jeweiligen Bürger gesammelt wurden. In punkto Datenschutz halten Verbraucherschützer die Veränderung für durchaus wesentlich. Denn eigentlich müsse von Rechtswegen generell kostenlos Einblick geboten werden, so die Forderungen mancher Experten.
Bisher nutzen viel zu wenige Verbraucher die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Knapp 1,3 Millionen Bürger informierten sich im Jahr 2008 über die gespeicherten Schufa-Daten. Bei den anderen Anbietern präsentiert sich die Situation vergleichbar. Möglicherweise könnte sich daran nun einiges ändern, weil die Verbraucher die Kosten nicht mehr scheuen müssen. Ratsam jedenfalls ist die Abfrage allemal nach Meinung von Experten, denn in manchen Datensammlungen lauert der eine oder andere Fehler, wie das Verbraucherschutzministerium in einer Studie herausfand. Und der Bürger wundert sich am Ende, weshalb ein Kauf- oder Kreditvertrag nicht zustande kam. Dabei war der Grund vielleicht „nur“ eine Fehlinformation, die sich plötzlich auf das ganze Leben auswirkt und dazu führt, dass wichtige Anschaffungen und Ausgaben nicht getätigt werden können. Die Verbraucherschützer empfehlen daher dringend, die Möglichkeiten zur Informationsabfrage zu nutzen, um derlei Unannehmlichkeiten frühzeitig auszuräumen.
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