Neue Rechtslage ab Juni: Mehr Transparenz bei Kredit-Produkten
02.06.2010 - Neue Rechtslage ab Juni: Mehr Transparenz bei Kredit-Produkten
Wohl die Mehrheit der Verbraucher hat irgendwann schon einmal folgende Situation erlebt: Man sucht nach einem günstigen Weg, eine bestimmte Anschaffung zu finanzieren. Bei der Suche nach einem interessanten Kreditmodell begegnen den Verbrauchern dabei fast immer Angebote, die mit erstaunlich niedrigen Zinssätzen um die Gunst der Kreditnehmer in spe buhlen. Bei genauerer Betrachtung der Konditionen fällt dann oftmals sehr schnell auf: Vor dem Hintergrund der individuellen beruflichen und finanziellen Situation sind die beworbenen Kreditbedingungen beim besten Willen nicht realisierbar. In den meisten Fällen wären die endgültigen Kosten deutlich höher. Der Grund: Die Kreditanbieter durften bisher mit den bestmöglichen Konditionen Werbung machen. Doch ab diesem Monat gehört diese umstrittene Werbepraxis endlich der Vergangenheit an.
Verbraucherschützer hatten in den vergangenen Jahren immer wieder beklagt, dass die Banken und Kreditinstitute zu viel Spielraum bei der Ausrichtung ihrer Angebote hätten. So waren die Konditionen nur dann möglich, wenn Kunden die teils sehr hohen Anforderungen der Kreditgeber erfüllen konnten. Dazu gehörte neben der möglichst guten Kreditwürdigkeit (Bonität) auch ein regelmäßiges hohes monatliches Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis. Dabei kamen am Ende unter den oft kaum erreichbaren idealen Kreditbedingungen nicht selten effektive Jahres-Zinssätze von deutlich unter fünf Prozent heraus. Und die Fälle dieser Art waren durchaus zahlreich auf dem deutschen Kreditsektor.
Kunden sollen bessere Kostenübersicht erhalten – Verbraucherschützer warnen
Seit Juni dieses Jahres müssen sich Kreditgeber nun an neuen Richtlinien bei der Werbung orientieren. Statt nur mit optimalen, aber nur für die wenigsten Kunden erreichbaren, Bedingungen und Zinssätzen zu werben, gilt nun die neue Vorgabe: Der Zinssatz, der in den Werbebotschaften genannt wird, muss mindestens für zwei von drei Kreditnehmern auch tatsächlich erhältlich sein beim Abschluss eines Kreditvertrages. Für den Gesetzgeber ist diese neue Marschrichtung ein wichtiger Schritt, um den vormals üblichen Lockangeboten zukünftig keine Chance mehr zu geben. Doch Verbraucherschützer äußern, diese Regelung allein reiche nicht aus, um Kreditanbieter zur seriöseren Produkt-Darstellung zu zwingen.
Noch immer gebe es zu viele Möglichkeiten für Kreditanbieter und Vermittler, um tatsächliche Kreditkosten zu verschleiern. So halten Verbraucherschutz-Experten die rechtlichen Schritte nicht für ausreichend, um Bürger vor kostspieligen Kreditprodukten zu schützen. Weiterhin könnten über Angaben zu Laufzeiten, zur Höhe der Monatsraten und weiteren Kostenstellen bei der Kreditbeantragung dafür sorgen, dass den Interessenten der nötige objektive Überblick abhanden kommt. Als ein wesentliches Problem stufen Kreditexperten auch die zunehmenden Empfehlungen zum Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung ein bei der Kreditvergabe. Hier besteht fernab der normalen Kreditkosten eine erhebliche Gebühren-Gefahr.
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