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Kartenverlust – Verbrauchern entstehen oft hohe Kosten

19.03.2010 - Kartenverlust – Verbrauchern entstehen oft hohe Kosten


Kunden, die ihre EC-Karte oder gar die eigene Kreditkarte verlieren, sind meist schon gestraft genug. Nicht nur, dass mancher Verbraucher nicht – wie von Seiten der Banken empfohlen – gleich die passende Rufnummer zur Sperrung der Karte zur Hand hat und somit die Gefahren eines Kartenmissbrauchs durch Diebe oder unehrliche Finder unnötig hoch sind. Auch die Nebenkosten, die ein solcher Verlust nach sich ziehen kann, sind mitunter schmerzlich. Das macht eine aktuelle Meldung deutlich, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am gestrigen Donnerstag publik gemacht wurde.
 
Diese Auflistung lässt einmal mehr erkennen: Viele Banken lassen derzeit kaum etwas unversucht, um die Kunden zur Kasse zu bitten. Erst kürzlich war der Streit um die Kosten für die Nutzung eines Geldautomaten eines Fremdinstituts erneut entfacht. Nun sind es also die Kosten, die im Falle eines Kartenverlustes erhoben werden. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale elf verschiedene Institute und ihre Gebühren unter die Lupe genommen. Mit dem Ergebnis, dass auch in diesem Bereich erhebliche Kostenunterschiede bestehen. Die Auswertung der verschiedenen Banken-Informationen zeigt aber auch: Nicht alle Banken lassen sich die Ersatzkarte teuer bezahlen.
 
Massive Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Instituten
 
Die Gebührenmargen liegen zwischen fünf und 15 Euro, wenn Kunden ihre verlorene alte Karte sperren lassen müssen und im Gegenzug direkt entsprechenden Ersatz bestellen müssen. Während etwa die Postbank mit dem Höchstsatz von 15 Euro für die neue EC-Karte alles andere als preiswerten Service bietet, setzt der Mitbewerber Deutsche Bank aber sogar noch einen drauf. Hier liegen die Sperrungs- und Ersatzkosten bei der EC-Karte zwar auch bei 15 Euro. Wer hier aber seine Kreditkarte verliert, darf einmal 15 Euro für die eigentliche Sperrung und nochmals 15 Euro für die neue Geheimnummer entrichten. Ähnlich geht die Sparda-Bank West vor, allerdings kostet die Sperrung hier nur 10 Euro, während die neue Kreditkarte gleich mit 20 Euro zu Buche schlägt.
 
Hohe Gebühren verlangen die eingehend betrachten Banken zudem nicht nur für die nützlichen Plastikkarten. Viele Institute erheben auch dann hohe Gebühren, wenn die Kunden ihre Karten oder Urkunden für das Sparbuch verlieren. Kosten von bis zu 14 Euro sind möglich, zudem hat die Guthabenhöhe auf dem Sparbuch vielfach Einfluss auf die zu erwartenden Gebühren. In allen Bereichen gibt es aber auch Ausnahmen. Die Ersatz-EC-Karte gibt es etwa bei der DKB oder bei der ING-DiBa gebührenfrei. Meist liegen die Kosten aber bei maximal zehn Euro, wie die Verbraucherschützer herausfanden.
 
Wichtig für die Kunden ist in diesem Zusammenhang, dass sie genau ihre Rechte und Pflichten kennen: Denn nur, wenn sie den Verlust der Karte selbst verschuldet haben, sind sie zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind die nötige Sperrung und der folgende Austausch auf einen Bankenfehler oder ein Problem bei einem Kooperationsfehler der jeweiligen Bank zurückzuführen, müssen Bank und Partner miteinander ausfechten, wer die Kosten trägt. Der Kunde ist bei Fremdverschulden grundsätzlich aus dem Schneider.

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