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Kartellamt wird im Geldautomatenstreit zunächst nicht tätig

17.09.2010 - Kartellamt wird im Geldautomatenstreit zunächst nicht tätig


Das Bundeskartellamt hat sich dazu entschlossen, zunächst keine rechtlichen Schritte gegen die Banken im ZKA einzuleiten, weil diese sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung im Geldautomatenstreit einigen konnten. Kartellamtspräsident Andreas Mundt verriet der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass man zunächst abwarten wolle, wie die Umsetzung des Kompromisses von statten gehen wird und welche Auswirkungen das auf die Gebühren haben könnte. Es wurde nämlich zumindest vereinbart, dass die Geldautomaten künftig die zu zahlende Gebühr vorher anzeigen, wenn jemand an einem institutsfremden Automaten Bargeld abheben möchte. Gleichzeitig mahnte Mundt jedoch, dass entsprechende Preismissbrauchsverfahren eingeleitet würden, wenn die Gebühren bis zum nächsten Jahr nicht deutlichen sänken.

ZKA begrüßt die Entscheidung – Mundt skeptisch bezüglich des Wettbewerbs

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) begrüßte die Entscheidung des Kartellamtes, die Lösung um die Automatengebühren dem Wettbewerb zu überlassen. Die Kunden könnten sich künftig einfach aussuchen, welchen Geldautomaten sie nutzen möchten, denn sie wüssten bereits vorher über die Gebühren Bescheid. Kartellamtschef Mundt bezweifelt hingegen, dass die Lösung ausreicht, um wirklich eine Art Wettbewerb entfalten zu können. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich das Ganze entwickeln wird und ob das Kartellamt letztlich doch eingreifen muss.

Der Geldautomatenstreit – worum geht es?

Im Streit um die Gebühren für Geldabhebungen an institutsfremden Geldautomaten geht es vor allem darum, dass die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken an möglichst hohen Gebühren interessiert sind. Sie führen dabei das Argument ins Feld, dass sie schließlich das teure und weit verbreitete Automatennetz zur Verfügung stellen, während Direktbanken ohne Geldautomaten und Filialen aufgrund des Kostenvorteils wesentlich günstigere Konditionen zur Verfügung stellen können. Aus diesem Grund könnten die Direktbanken eben entsprechend über höhere Gebühren an den Kosten für die Unterhaltung der Geldautomaten beteiligt werden. Die Direktbanken und auch die Privatbanken führen dagegen die geringen Kosten für eine entsprechende Auszahlung an, die auch mit niedrigen Gebühren mehr als gedeckt sei.

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