Hartz IV Sätze könnten mit der Reform steigen
01.08.2010 - Hartz IV Sätze könnten mit der Reform steigen
Als vor einigen Monaten das Bundesverfassungsgericht beschlossen hatte, dass die Bundesregierung die Hartz IV Sätze neu berechnen muss und dabei unbedingt auch auf den Bildungsbedarf der Kinder achten soll, ging eine große Diskussion durch die Medien. Nun gibt es nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ erste Anzeichen der Veränderungen, die das Sozialministerium ausarbeitet. Demnach soll sich die Entwicklung der Hartz IV-Sätze künftig zur Hälfte an den Nettolöhnen und an der Inflation orientieren, so dass die Empfänger einen entsprechenden Inflationsausgleich in Anspruch nehmen können.
Durch die neue Koppelung könnten die Hartz IV Sätze zum Jahresende deutlich steigen
Die neue Koppelung der Hartz IV Sätze an die Nettolöhne und die Inflation könnte laut Berechnungen des statistischen Bundesamtes dazu führen, dass die Sätze auf bis zu 400 Euro steigen, wohingegen Kinder zunächst keine höheren Zahlungen erhalten. Nach Angaben des Sozialministeriums arbeitet eine Projektgruppe aktuell an den Leistungen für Kinder und es ist offenbar angedacht, dass eine zusätzliche Lernförderung, ein Schulbasispaket und ein Mittagessen in der Schule für die Kinder angeboten werden soll. Die Bundessozialministerin hatte bereits direkt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesagt, dass die Leistungen für Kinder nicht unbedingt nur finanziell sondern auch materiell ausfallen könnten.
Das Sozialministerium hat den Bericht noch nicht bestätigt
Bis dato liegt noch keine direkte Bestätigung des Berichts im „Spiegel“ vor, denn vom Sozialministerium kam lediglich die Aussage, dass bisher noch keine genauen Angaben gemacht werden können. Neuberechnungen der Hartz IV Sätze lägen frühestens im Herbst dieses Jahres vor, hieß es weiter. Es bleibt nun also abzuwarten, wie genau das Gesetz für Hartz IV Empfänger aussehen wird und ob diese tatsächlich mit mehr Geld rechnen können. Dass sich an den Leistungen für die Kinder etwas ändern wird, kann jedoch auch heute schon als gegeben angesehen werden, denn dies hatte das Bundesverfassungsgericht ja vorgegeben.
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