Hartz IV-Regelsatz steigt um fünf Euro
27.09.2010 - Hartz IV-Regelsatz steigt um fünf Euro
Nach langem Hin und Her hat die Bundesregierung nun die zukünftige Höhe des Hartz IV-Regelsatzes öffentlich bekannt gegeben. Ab dem kommenden Jahr wird der Hartz IV-Regelsatz um fünf Euro angehoben. Damit steigt er von derzeit 359 Euro auf zukünftig 364 Euro pro Monat an. Diese Anhebung des Regelsatzes entspricht einer Erhöhung um etwa 1,4 Prozent und liegt somit leicht über der Inflationsrate. Diese betrug im August ein Prozent.
Für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren bleibt der Regelsatz dagegen auch weiterhin unverändert. Sie erhalten auch in Zukunft 80 Prozent des bisherigen Regelsatzes. Dies entspricht einer Summe von 287 Euro pro Monat.
Statistisches Bundesamt hat Regelsatz neu berechnet
Der neue Regelsatz beruht auf einer Berechnung des statistischen Bundesamtes. Die Neuberechnung des Hartz IV-Regelsatzes wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres die bisherigen Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 01. Januar 20100 gefordert hat. Das statistische Bundesamt hat den Bedarf der Hartz IV-Empfänger anhand der Einkommens- und Verbrauchsstatistik ermittelt. Grundlage für die Berechnung sind dabei die Ausgaben der einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung.
Die Ausgaben für Alkohol und Tabak wurden diesmal bei der Berechnung der Regelsätze nicht mehr berücksichtigt, weil diese als Genussmittel für die Existenzsicherung nicht zwingend notwendig seien. Zuvor flossen die Ausgaben für Alkohol und Tabak mit rund 20 Euro in den Regelsatz ein. Im Gegenzug werden aber in Zukunft die Kosten für einen Internetanschluss sowie die Praxisgebühr mit in den Regelsatz einbezogen.
Sachleistungen für Kinder
Bei der Erhöhung der Regelsätze bleiben die Kinder der Hartz IV-Empfänger außen vor. Nach Aussagen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hätten die Berechnungen des statistischen Bundesamtes sogar ergeben, dass bei Kindern gemessen am Bedarf eine Reduzierung des bisherigen Hartz IV-Satzes möglich gewesen wäre. Darauf aber will die Bundesregierung verzichten. Stattdessen soll die Situation der Kinder durch zusätzliche Sachleistungen verbessert werden. Die Pläne der Bundesregierung sehen diesbezüglich vor, dass die Kinder von Hart IV-Empfängern mit Zuschüssen für Schulessen, Schulbücher, Sport und Nachhilfe rechnen dürfen.
Kritik an den neuen Regelsätzen
Die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze steht bereits jetzt deutlich in der Kritik. So haben Wohlfahrtsverbände und Opposition gegen die ihrer Meinung nach zu gering ausgefallene Anhebung des Hart IV-Regelsatzes protestiert. Die Sozialdemokraten kündigten deshalb an, den Gesetzentwurf der Bundesregierung notfalls im Bundesrat stoppen zu wollen. Dies wäre möglich, da der schwarz-gelben Bundesregierung momentan eine Mehrheit in der Länderkammer fehlt.
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