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Frist des Kartellamtes im Geldautomatenstreit läuft heute ab

31.08.2010 - Frist des Kartellamtes im Geldautomatenstreit läuft heute ab


Im Streit um die Barabhebungen an institutsfremden Geldautomaten läuft heute die Frist ab, die das Bundeskartellamt den Sparkassen und Volksbanken sowie den Privatbanken eingeräumt hat, um eine einvernehmliche und tragbare Lösung zu finden. Da bisher jedoch nur einseitige Ansätze vorgeschlagen wurden, ist es nicht wahrscheinlich, dass man sich letztlich doch noch einig wird. Die Sparkassen sind weiterhin dafür, dass die Automatengebühren sich über den Wettbewerb einpendeln sollen, wohingegen sich die Privatbanken und die Direktbanken für eine Höchstsumme von 1,95 Euro einsetzen. Einigkeit herrscht nur dahingehend, dass die Kunden künftig vorher angezeigt bekommen sollen, wie viel sie eine Barabhebung an einem Automaten kosten soll.

Verbraucherschützer fordern hartes Durchgreifen des Kartellamtes

Markus Feck, Bankjurist bei der Verbraucherzentrale NRW, plädiert dafür, dass das Bundeskartellamt den Parteien keine weitere Fristverlängerung einräumt, sondern Bußgelder verhängt, wenn die Gebühren an einzelnen Automaten zu hoch ausfallen und auch sonst alle Voraussetzungen vorliegen. Ein erster Lösungsvorschlag mit einer Höchstgebühr von 5 Euro wurde vom Kartellamt abgelehnt, weil es sich dabei um eine Preisabsprache handelte, die den Verbraucher jedoch nicht entlastete. Ob das Kartellamt auf Wunsch der Banken nun noch eine Fristverlängerung einräumt oder tatsächlich damit anfängt, zu hohe Bankgebühren regelmäßig mit Bußgeldern zu ahnden, kann bisher nicht sicher voraus gesagt werden.

Der Streit um die Geldautomaten ist mittlerweile schon recht alt

Seit 8 Jahren streiten sich Sparkassen, Volksbanken und die Privatbanken mittlerweile schon um die Gebühren für Abhebungen an Fremdautomaten. Die Sparkassen führen dabei stets das Argument ins Feld, dass die Direktbanken ihren Kunden nur so günstige Konditionen bieten können, weil sie keine eigene Infrastruktur in Form von Filialen und Geldautomaten unterhalten müssen. Aus diesem Grund sollten sie sich in Form der Geldabhebungsgebühren wenigstens angemessen an den Kosten beteiligen. Von einer niedrigen Gebühr haben die Sparkassen und die Volksbanken in der Regel nichts, weil es fast überall, wo Direktbanken Geldautomaten bieten, auch Automaten der Sparkasse oder der Volksbanken gibt. Man darf gespannt sein, wie dieser Streit ausgehen wird und ob eine Lösung gefunden wird, die für die Kunden letztlich nicht allzu nachteilig ausfällt.

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