Experte kritisiert Verbraucherkreditlinie in Bezug auf Baukredite
04.08.2010 - Experte kritisiert Verbraucherkreditlinie in Bezug auf Baukredite
Seit 11. Juni 2010 gilt die von der Bundesregierung beschlossene Verbraucherkreditlinie und soll den Bürgern mehr Transparenz bei Kreditangeboten bescheren und darüber hinaus dafür sorgen, dass die Verbraucherrechte insgesamt verbessert werden. Gerade in Bezug auf Baudarlehen ist der Regierung dabei offenbar ein kapitaler Fehler unterlaufen, der dafür sorgt, dass Zinsangebote für Baufinanzierungen sich nun wesentlich einfacher manipulieren lassen, meint der öffentlich bestellte und vereidigte Baufinanzierungs-Sachverständige Peter Sachs von der Sachverständigensozietät Vogelsang & Sachs in Friedrichsdorf.
Variable Zinsen sollen zur Effektivzinsermittlung herangezogen werden
In der Vergangenheit funktionierte die Berechnung des effektiven Jahreszinses immer mit Bezug auf den Zeitraum der Zinsbindungsfrist, innerhalb dessen die Zinsen konstant bleiben. Nun gibt es in der neuen Verbraucherkreditlinie nach Aussage von Peter Sachs jedoch einen Zusatz im Berechnungsparagraphen für den effektiven Jahreszins, der offenbar besagt, dass die Berechnung der Effektivzinsen für den Fall, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist grundsätzlich eine Fortführung des Darlehens zu variablen Zinsen vereinbart ist, für die Zeit der Zinsbindung nach dem festen Zinssatz und für die geplante Restlaufzeit nach den aktuellen variablen Zinsen durchzuführen ist. Liegen die variablen Zinsen also niedriger als die festen, was häufig der Fall ist, könne durch eine Gewichtung auf die Zeiträume unter dem Strich ein geringerer effektiver Jahreszins herauskommen, als während der Zinsbindungsfrist eigentlich zu zahlen sei, erklärte Sachs in einer Pressemitteilung.
Neue Berechnungsvorschrift geht an der gängigen Praxis vorbei
Mit diesen neuen Berechnungsvorschriften gehe die Regierung zudem glatt an der gängigen Praxis vorbei, weil eigentlich kaum ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung variable Zinsen zahle, sondern entweder bei der bisherigen Bank oder bei einem günstigeren Anbieter wieder ein Festzinsdarlehen zur Anschlussfinanzierung abschließen würde. Darüber hinaus sei die Kalkulation der variablen Zinsen in 10 bis 30 Jahren nach den heutigen Zinssätzen vollkommen realitätsfern, weil niemand wissen könne, wie das Zinsniveau dann aussehe.
Banken sind offenbar sogar zur neuen Berechnungsmethode gezwungen
Sachs resümiert, dass die neue Berechnungsvorschrift den Banken nicht nur Manipulationsmöglichkeiten einräumt, sondern die Kreditinstitute förmlich dazu zwingt, diese Methode anzuwenden. Sollten Banken sich dieser Praxis nämlich verweigern, kann es zu Abmahnungen kommen, die natürlich jeder entsprechend vermeiden möchte. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Politik auf diesen Fehler reagiert und schnell sowie unbürokratisch Änderungen ankündigt, weil nur dann der effektive Jahreszins auch weiterhin als zuverlässiges Kostenmaß für eine Baufinanzierung genutzt werden kann. Die Chancen stehen nicht schlecht, da Sachs als öffentlich bestellter Sachverständiger gilt und somit durchaus gehört werden dürfte.
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