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EU vergibt ab Juni Mikrokredite an europäische Existenzgründer

10.03.2010 - EU vergibt ab Juni Mikrokredite an europäische Existenzgründer


Einer der ersten, der schon vor etlichen Jahren begonnen hat, so genannte Mikrokredite an Existenzgründer (damals als Hilfe zur Selbsthilfe) zu verteilen, war der bekannte Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus aus Bangladesch. Yunus ist der Gründer der Grameen Bank, die in Entwicklungsregionen Kleinstsummen bereitstellt, damit sich Kreditnehmer eine Existenzgrundlage schaffen können. Das Konzept der Mikrokredite hat sich jedoch inzwischen nicht nur in Entwicklungsländern etabliert. Auch in westlichen Ländern gibt es immer neue Kredit-Modelle, von denen all jene Kreditnehmer mit guten Geschäftsideen profitieren können, die für die Unternehmensgründung keine sechsstelligen Summen benötigen.
 
Mit einem zum Wochenbeginn in Brüssel getroffenen Beschluss wird nun auch die Europäische Union mit einem eigenen Vergabesystem für Mikrodarlehen europaweit aktiv. Über Mini-Darlehen will die EU mit ihrem Beschluss die Gründung von Kleinstunternehmen fördern, so die offizielle Stellungnahme der 27 Arbeitsminister aus den Mitgliedsstaaten der EU. Starten soll das neue Kreditprogramm bereits im kommenden Juni. Bis zu 25.000 Euro sollen Arbeitslose aus einem Fördertopf der EU erhalten können, um sich selbständig machen zu können oder bestehende Konzepte zu optimieren. Über vier Jahre will die Gemeinschaft ein Budget von rund 100 Millionen Euro bereitstellen. Doch die EU will ihre Pläne nicht auf eigene Faust umsetzen. Durch die Unterstützung etlicher internationaler Einrichtungen will man am Ende insgesamt eine halbe Milliarde Euro zusammenbekommen, um so Existenzgründern finanziell unter die Arme greifen zu können.
 
EU will keine hohen Hürden bei Kreditvergabe
 
Von bis zu 45.000 Kreditnehmern spricht man bei der EU, die das Angebot bis zum Jahr 2014 in Anspruch nehmen könnten. Eine klare Vorgabe für die wirtschaftliche und unternehmerische Aufstellung der potentiellen Nutzer wurde ebenfalls bereits festgelegt. So sollen die Mikrokredite von solchen Firmen genutzt werden können, die pro Jahr einen maximalen Umsatz in Höhe von zwei Millionen Euro erzielen und nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Nach Aussagen der Brüsseler EU-Kommission könnten somit gut 91 Prozent aller in Europa verorteten Firmen als Kreditnehmer in Frage kommen.
 
Anders als bei vielen bestehenden Mikrokredit-Projekten können die Mittel auf unterschiedliche Weise bewilligt werden. Neben dem eigentlichen Kreditformat können die Antragsteller ihre Gelder auch in Form einer Finanzierung für Fortbildungsmaßnahmen, als so genanntes Beteiligungskapital oder als Bürgschaften erhalten. In den kommenden Wochen will die EU schrittweise bekannt gegen, auf welche Weise die Vergabe der Mikrokredite erfolgen soll. Eine erfreuliche Rahmenbedingung scheint schon zum jetzigen Zeitpunkt festzustehen: Verglichen mit der strengen Vergabepolitik bei vielen Banken sollen die Richtlinien für die Mikrokredite weit weniger strikt ausgerichtet sein. Als Geldgeber sollen am Ende der Europäische Investitionsfonds und die Europäische Investitionsbank fungieren, Kreditanträge können schon jetzt bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden. Je früher desto besser könnte das Motto lauten. Denn die Mittel könnten angesichts eines europaweiten Modells schnell vergeben sein.

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