Einigung bei Automatengebühren schon im April
26.03.2010 - Einigung bei Automatengebühren schon im AprilWer momentan nach einem medialen Aufreger aus dem Finanzsektor sucht, stößt eher früh als spät auf das Thema der Automatengebühren bei den Banken im Lande. Der angestaute Frust bei Verbraucherschützern und nicht zuletzt bei den Verbrauchern selbst ist groß. Zu lange haben die Kunden bereits zum Teil sogar zweistellige Summen als Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihren Bargeldbedarf nicht am Automaten der eigenen Hausbank, sondern einer fremden Bank deckten.
Bisher war die politische Kritik an der Gebührenberechnung der Banken eher aus der so genannten zweiten Reihe zu vernehmen gewesen. Nun aber sind auch Forderungen aus der Bundespolitik zu vernehmen. Verbraucherschutzminister Ilse Aigner schaltete sich zum Ende der Woche in die Diskussion um eine mögliche Obergrenze für die Gebühren bei der Automatennutzung ein. Ihr Ansatz beinhaltet vor allem einen wesentlichen Aspekt: den der Verbindlichkeit. Auch bisher halten sich die meisten Banken an bestimmte Grenzwerte, gezwungen jedoch sind die Banken nicht zur Einhaltung eines fixen Maximalbetrages.
Verbraucherministerin und Banken im Gespräch
Das kann und soll sich laut der Ministerin aber möglichst in den kommenden Wochen ändern. Von einem Betrag in Höhe von maximal fünf Euro spricht die Politikerin in ihren aktuellen Stellungnahmen und stößt damit keineswegs auf Widerwillen bei den Bankenverbänden im Land. Mit dieser verbindlichen Obergrenze scheint man sich in der Bankenbranche scheinbar durchaus anfreunden zu können, wie die ersten Reaktionen in der Presse vermuten lassen. Eine genaue Festlegung ist der Betrag von fünf Euro nicht, dennoch ist er mutmaßlich ein Wert, mit dem alle Beteiligten gut leben könnten. Wichtig für die Ministerin: Die Obergrenze dürfe nicht als Durchschnittswert vereinbart werden, sondern müsse als tatsächlicher Höchstbetrag feststehen.
Erste Gespräche zwischen Vertretern der Bankenbranche und der Verbraucherschutzministerin ließen nach ersten Äußerungen aus dem Ministerium darauf schließen, dass grundsätzlich die Bereitschaft zur Einigung auf eine Obergrenze zu erkennen ist. Auch erste weitere Aussagen zur Ausrichtung der neuen, verbraucherfreundlicheren Regelung sind zu vernehmen in den Medien. So will man sich angeblich noch im Frühjahr – nach neuen Meldungen bereits im kommenden April – auf ein sinnvolles System einigen.
Mit einer raschen Einigung könnten insbesondere die Banken einen wichtigen Schritt in Richtung Rückgewinnung des Kundenvertrauens in Angriff nehmen. Derzeit sind die Kunden eher kritisch, wenn es um ihr Verhältnis zu den Geldhäusern im Lande geht. Auch der einstweilige Rahmen für die Gebühren-Obergrenze ist inzwischen wohl bekannt: Gelten soll die Regelung bis etwa Ende 2011, also für rund 1,5 Jahre. In dieser Zeit können die Banken prüfen, ob sich das Nutzungsverhalten der Kunden deutlich verändert und ob die Einnahmen massiv sinken.
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