Deutsche setzen auf Staatshilfen bei der Hausfinanzierung
02.03.2010 - Deutsche setzen auf Staatshilfen bei der HausfinanzierungDas renommierte Meinungsforschungsinstitut Allensbach hat in Zusammenarbeit mit der Prognos AG die Ergebnisse einer repräsentativen Meinungsumfrage zum Thema Wohneigentum veröffentlicht. Diese Umfrage ergab, dass es der Wunsch vieler Mieter ist, in absehbarer Zeit den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. In Deutschland leben 1,5 Millionen Mieter, die planen in den nächsten zwei bis drei Jahren ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Insbesondere Mieter, die in Mittel- und Großstädten leben, hegen die Absicht, Wohneigentum zu erwerben.
Mehr als 78 Prozent der am Erwerb von Wohneigentum interessierten Personen sind junge Familien und Paare mit einem Alter unterhalb von 45 Jahre. Bei diesen Personengruppen sind die vorhandenen Ersparnisse jedoch oftmals deutlich niedriger sind als bei älteren Paaren. Deshalb kommt der staatlichen Unterstützung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims besondere Bedeutung zu. Dabei kann man die Wohnungsbauförderung in diesem Fall auch unter dem Aspekt der Familienförderung betrachten.
Wie wichtig die staatliche Hilfe bei der Finanzierung des Wohneigentums ist, zeigt die Tatsache, dass ca. 40 % der befragten Personen der Meinung sind, ohne staatliche Förderung eine eigene Immobilie nicht finanzieren zu können. Von den Personen, die heute bereits über eine eigene Immobilie verfügen, gaben ca. 75 % der befragten Personen an, für den Kauf oder Bau ihres Eigenheims öffentliche Förderhilfen verwendet zu haben. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass ein Anteil von 38 % der Bevölkerung eine Ausweitung der staatlichen Hilfen bei der Schaffung von Wohneigentum als sinnvoll erachtet. Wichtig ist den Menschen dabei insbesondere, dass die Zuteilung von staatlichen Unterstützungsgeldern transparent durchgeführt wird. Eine deutliche Mehrheit spricht sich deshalb auch für eine Rückkehr der im Jahr 2005 abgeschafften Eigenheimzulage aus.
Im Jahr 2008 wurde als Ersatz für die Eigenheimzulage der sogenannte Wohn-Riester im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes eingeführt. Der Wohn-Riester erlaubt es den Leuten, die mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgen, das angesparte Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie zu entnehmen. Aber auch gegenüber dem Wohn-Riester wurde teilweise deutliche Kritik ausgesprochen. Das Verfahren sei zu kompliziert und müsse daher unbedingt vereinfacht werden. Ein Problem ist, dass bei einem Wechsel des Wohnortes die Immobilie nicht vermietet werden darf. Wenn jemand seine Immobilie mit Hilfe von Wohn-Riester finanziert hat, muss er diese entweder wieder verkaufen oder die Förderbeträge für die Immobilie erstatten. Diese Regelung ist insbesondere in einer Arbeitswelt, die von den Arbeitnehmern viel Flexibilität und Mobilität verlangt, nicht nachzuvollziehen.
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