Der vzbv fordert ein günstiges P-Konto
01.07.2010 - Der vzbv fordert ein günstiges P-Konto
Ab dem 01.07.2010 tritt in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung in Bezug auf das eigene Girokonto in Kraft, denn ab diesem Tag hat jeder Bankkunde den Anspruch auf eine Umwandlung des eigenen Girokontos in ein sogenanntes P-Konto. Das P-Konto ist wie eine Art Schutzschirm vor Pfändungen, denn es wird auf diese Weise verhindert, dass Gläubiger das eigene Konto komplett sperren lassen können. In der Vergangenheit musste man zur Wahrung des Existenzminimums immer erst das Vollstreckungsgericht kontaktieren, welches dann den Minimalbetrag freigegeben hat. Dies ist nach einer Umwandlung in ein P-Konto nicht mehr nötig, denn dann wird ab sofort im Pfändungsfall der aktuell zulässige Betrag von 985,15 Euro vor Zugriffen geschützt. Dabei ist es neuerdings auch egal, aus welcher Quelle das Einkommen stammt, was eine weitere Verbesserung darstellt.
Einige Banken berechnen für die Umwandlung hohe Gebühren
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das neue P-Konto als guten Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Einige Banken würden für die Umwandlung in ein P-Konto jedoch sehr hohe Gebühren berechnen, denn während in einigen Kreditinstituten die Umwandlung kostenlos angeboten werde, würden gerade kleine Sparkassen teilweise horrende Gebührensätze dafür verlangen. So habe der vzbv sogar bereits eine Sparkasse aufgrund dieser Praxis abgemahnt, hieß es weiter. Es sei nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass das P-Konto ein Luxusgut werde, sagte Gerd Billen, Vorstand vom vzbv.
Anspruch auf P-Konto nur bei bereits vorhandenem Girokonto
Ein weiterer Missstand, auf den Billen aufmerksam macht, besteht offenbar in der Tatsache, dass der Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto wirklich nur für Leute besteht, die bereits ein Konto vorweisen können. Es sei also nach wie vor nicht so, dass jemand einen Anspruch auf ein Konto anmelden könne, hieß es weiter. Billen forderte deshalb erneut ein Anrecht auf ein Girokonto mit entsprechenden Basisleistungen zu fairen Konditionen. Hier müsse der Gesetzgeber tätig werden, um diese Lücke zu schließen, äußerte Billen anlässlich der Gesetzesänderung in Bezug auf das P-Konto.
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