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Datenschutzgesetzänderung sorgt für reges Interesse an SCHUFA-Daten

19.05.2010 - Datenschutzgesetzänderung sorgt für reges Interesse an SCHUFA-Daten


Seit dem 1. April 2010 ist die neue Form des Datenschutzgesetzes nun in Kraft und es hat sich gezeigt, dass sehr viele Verbraucher von ihrem Recht, einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft zu erhalten, Gebrauch machen möchten. Einer Erhebung der SCHUFA zufolge haben im April 2010 rund 224.000 Menschen eine Selbstauskunft beantragt, was der doppelten Nachfrage im Vergleich zum April 2009 entspricht. Allerdings sei das Interesse nur in den ersten beiden Wochen besonders hoch gewesen und habe sich später wieder auf dem normalen Level eingependelt, hieß es in einer Pressemitteilung der SCHUFA.

SCHUFA-Erhebung zeigt wenig Rückfragen durch die Verbraucher

Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG, konnte bisher positive Bilanz ziehen, denn es gab nach seiner Aussage wirklich nur sehr wenige Rück- oder Fehlermeldungen durch Verbraucher. Die meisten Anfragen seien lediglich Aktualisierungen, jedoch gebe es nur sehr wenige wirklich falsche Daten, was sich auch mit einer Untersuchung des Magazins Finanztest decke, nach dem nur 1% fehlerhafte Daten existieren, so Neumann weiter. Fehlende Daten seien zum Teil jedoch auch darauf zurückzuführen, dass einige Unternehmen mit anderen Auskunfteien zusammenarbeiteten und die Daten der SCHUFA somit nicht zur Verfügung ständen.

Korrekte Datenerhebung für die SCHUFA essenziell

Nach Neumanns Aussage ist für die SCHUFA eine korrekte Datenerhebung essenziell, denn nur mit einem korrekten Datenbestand könne die Geschäftsgrundlage der SCHUFA erhalten werden. Gerade deshalb führe die SCHUFA in regelmäßigen Abständen ein Qualitätsmonitoring durch und gleiche die Daten mit den angeschlossenen Unternehmen ab, um ein möglichst aktuelles Bild bieten zu können. Natürlich seien auch die Verbraucher eingeladen, Veränderungen oder Fehler schnell zu melden, so dass diese überprüft und entsprechend aktualisiert werden können, hieß es weiter. Das neue Gesetz scheint also nicht nur für eine größere Verbrauchersicherheit zu sorgen, sondern schafft auch für die SCHUFA Anreize, ihr Qualitätsmonitoring zu verbessern.

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