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Das Hartz IV-Urteil und mögliche Konsequenzen

10.02.2010 - Das Hartz IV-Urteil und mögliche Konsequenzen


Die Sammelklage einiger Familien könnte das gesamte Modell Hartz IV, das im Jahr 2005 ins Leben gerufen wurde, um den Menschen im Lande ein zumutbares Existenzminimum zu verschaffen, zu Fall bringen. Das Medienecho war gewaltig, als am gestrigen Dienstag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bekannt gegeben wurde. Das System Hartz IV – nach Auffassung der obersten Richter des Landes ist es verfassungswidrig und muss in wesentlichen Punkten korrigiert werden. Größte Aufmerksamkeit erhielt das Urteil erwartungsgemäß bei den eher linksorientierten Parteien, die Hartz IV schon von Anfang kritisch gegenüberstehen und nun darauf drängen, den Menschen mit Hartz IV-Anspruch im Lande mehr soziale Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen, wie es etwa bei der Linkspartei heißt. Nun könnte die „Armut per Gesetz“ (O-Ton Gysi) endlich ein Ende haben.
 
Auch die amtierende Bundesarbeitsministerin von der Leyen sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eher als Chance, damit bei Hartz IV zukünftig endlich stärker auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann. Eine klare Reminiszenz an ihren früheren Job als Familienministerin des Bundes.
 
Die Richter haben der schwarz-gelben Koalition einen klaren und eindeutigen zeitlichen Rahmen für die vorgeschrieben Reformen gesetzt: Spätestens am 31.12.2010 muss die Koalition ein Konzept vorlegen, wie man die üblichen Hartz IV-Geldleistungen dem Urteil entsprechend verbessern möchte. Ebenfalls erforderlich in diesem Kontext ist eine Überarbeitung der so genannten Jobcenter, die bundesweit mit der Vergabe von Leistungen und Vermittlung der Hartz IV-ler befasst sind. Gedanken machen muss man sich in Berlin nach dem Urteilsspruch auch über den deutschen Niedriglohnsektor.
 
Problematische Veränderungen könnten am Ende der Reformen stehen
 
Ganz abgesehen davon, dass es sich beim Urteil bereits um die zweite Zurückweisung der größten Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik handelt, ist die Erklärung zur Grundgesetzwidrigkeit des Hartz IV-Gesetzes auch in anderer Hinsicht nicht gerade unproblematisch für die Regierung. Zum einem verwandelt sich das gesamte Modell durch die erneute Ablehnung durch die Verfassungsrichter. So müssen einige der wesentlichsten Bestandteile – darunter die Berechnungsformel für den Bedarf der Empfänger von Hartz IV-Leistungen – grundlegend korrigiert werden. Je nachdem, wie massiv sich der Niedriglohnsektor durch die Korrekturen verändern wird, könnte das Ergebnis der unausweichlichen Reformen zum Beispiel sein, dass einige Millionen Menschen mehr als bisher einen Anspruch erhalten. Die Kosten für eine solche Veränderung ist bisher kaum absehbar.
 
Im Einzelnen halten die Richter jedoch nicht alle Regeln für falsch. Den Bestimmungsmodus für die Regelsätze etwa halten die Richter für berechtigt. Und auch von generell zu niedrigen Beträgen spricht das Urteil nicht im Zusammenhang mit dem Existenzminimum. Probleme hatten die Richtiger jedoch mit Faktoren wie den generell prozentual geringen Ansprüchen für Kinder, mit den üblichen Abschlägen (vor allem, weil diese vielfach willkürlich erfolgen) oder dem Fehlen eines Inflationsausgleichs. Selbigen stuft das Urteil als sinnvoller ein als die bisher verwendete Anbindung an die Entwicklung an die Rentenleistungen. Besonders betonen die Richter das Fehlen einer Härtefallregelung, von der jene Menschen profitieren könnten, die langfristig bedürftig seien. Zumindest auf dem Papier seien solche Möglichkeiten festzuhalten, auch wenn sie in der Praxis möglicherweise nie eingesetzt werden müssen.
 
Viele Interessenverbände fordern nach dem Urteil vor allem im Bereich der Leistungen für Kinder mit Anspruch auf Hartz IV eine deutliche Anhebung der momentanen Bezüge. Zuletzt hatten Sozialexperten einen Mehrbedarf von etwa 100 Euro pro Monat für Familien als sinnvolle Summe genannt. Doch ob und wie sich die Lage für die insgesamt rund 6,7 Millionen Hartz IV-Empfänger im Land zum Besseren verändern wird, müssen die kommenden Monate zeigen.  
 
Anhebung der Einkommensgrenze hat Einfluss auf Geringverdiener
 
Ein Knackpunkt, der aus dem Urteil und der Aussage hergeht, dass viele Empfänger bisher zu wenig finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen haben, ist bereits der steuerliche und sozialstaatliche Rahmen. Wird die Grenze für das Existenzminimum angehoben, wirkt sich diese Veränderung automatisch und unmittelbar auch auf andere Bereiche der sozialen Absicherung in Deutschland aus. Hinzu kommt, dass eine Anhebung der Hartz IV-Leistungen auch Einfluss auf den Arbeitsmarkt selbst hat.
 
Denn: Hebt der Gesetzgeber die Einkommensgrenze an, kann vielen Geringverdienern plötzlich ein Anspruch entstehen, die bisher unter der Bedarfsgrenze zurückblieben. So könnte Hartz IV zunehmend finanzielle Hilfe als Aufstocker-Modell nach sich ziehen. Doch es ist nicht im Sinne des Gesetzes gewesen, dass Hartz IV später einmal rund ein Zehntel aller Bürger im Lande finanzieren soll. Laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung könnte eine geringfügige Anhebung der Einkommensgrenzen von 350 auf 420 Euro schnell Ansprüche für bis zu zwei Millionen Menschen mehr entstehen lassen. Die Folge wären zusätzlich Kosten in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro. Denkbar wäre als parallele Korrektur der Gedanke der Gewerkschaften im Lande, die eine Eindämmung des so genannten Niedrigsteinkommens per Gesetz fordern. Ein nahe liegender Ansatz, bei dem jedoch die Wirtschaft kaum mitspielen wird.
 
Schon jetzt gibt es erste politische Überlegungen, die sogar eine Senkung der Hartz IV-Leistungen in Betracht ziehen. Denn die Richter des Verfassungsgerichtes hätten in ihrem Urteil keine generelle Anhebung gefordert, sondern auf bestehende rechtliche Probleme hingewiesen. Mit diesen Überlegungen muss sich somit keineswegs etwas zum Guten für die Empfänger verändern. Ebenso denkbar ist eine gegenteilige Entwicklung, bei der die Gegner der sozialen Absicherung zum Zug kommen könnten.

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