Bundesregierung stellt Gesetzentwurf zur Reform von Hartz IV vor
21.09.2010 - Bundesregierung stellt Gesetzentwurf zur Reform von Hartz IV vor
In Berlin wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorgestellt, der gravierende Änderungen bei den Regelungen zum Arbeitslosengeld II, dem sogenannten Hartz IV, vorsieht. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Hartz IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärte. Die Neuregelung sieht vor, dass in Zukunft der Hartz IV-Satz im Gleichschritt mit Preisen und Löhnen steigen soll. Bisher war die Erhöhung des Regelsatzes mit der Rentenanpassung, die jeweils zum 1. Juli eines Jahres vorgenommen wird, verknüpft.
Bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes wird weiterhin die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Allerdings sollen in Zukunft die Haushaltsausgaben um einige Posten ergänzt werden. Dazu zählen beispielsweise ein Internetanschluss oder die Praxisgebühr. Die EVS wird nur alle fünf Jahre neu erhoben. In den Jahren, die zwischen der Erhebung der EVS liegen, sollen die Sätze über einen Mischindex berechnet werden. Dieser wird zu 70 Prozent über das Preisniveau und zu 30 Prozent über das Lohnniveau ermittelt.
Bildungspaket für die Kinder von Hartz IV-Empfängern
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Geld für ein umfangreiches Bildungspaket, das den Kindern von Hartz IV-Empfängern zugutekommen soll, zur Verfügung zu stellen. Dieses Bildungspaket beinhaltet einen Zuschuss für ein warmes Mittagessen sowie Unterstützung bei den Kosten für Nachhilfeunterricht, Schulmaterial und Freizeitaktivitäten. Im Haushalt sind für das geplante Bildungspaket 480 Millionen Euro veranschlagt wurden.
Ursprünglich wollte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen diese Leistungen über eine Chipkarte abrechnen lassen. Dagegen regte sich jedoch Widerstand von Seiten des Koalitionspartners CSU, der einen zu hohen bürokratischen Aufwand befürchtete. Deshalb wird im Gesetzentwurf der Zahlungsweg bisher offengelassen.
In Deutschland leben derzeit 1,7 Millionen Kinder, deren Eltern auf Hartz-IV angewiesen sind. Deren Bildungsausgaben stärker zu gewichten, war ebenfalls eine der Forderungen der Karlsruher Verfassungsrichter.
Mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen
Ebenfalls reformiert werden soll die Übernahme der Wohnkosten. Der Gesetzesentwurf sieht diesbezüglich vor, dass die Kommunen zukünftig innerhalb eines vorgegebenen Rahmens eigenständig entscheiden dürfen, bis zu welcher Wohnungsgröße und Miethöhe sie die Wohnkosten der Hartz-IV-Empfänger tragen wollen. Dabei sollen sich die Kommunen am untersten Ende des örtlichen Mietspiegels orientieren. Weiterhin soll es ihnen auch möglich sein, Pauschalen auszuzahlen.
Von dieser Änderung erhofft sich der Gesetzgeber insbesondere die Klagewelle gegen Hartz IV einzudämmen, da sich die Sozialgerichte bei über der Hälfte der Klagefälle mit dem Thema Wohnkosten beschäftigen müssen. Außerdem ist auch eine praxisnähere Gestaltung der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger vorgesehen, so dass diese zukünftig einfacher verhängt und vor Gericht durchgesetzt werden können.
Anzeigen
Newsletter
Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über: