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Bundeskartellamt prüft Bankgebühren an Geldautomaten

17.03.2010 - Bundeskartellamt prüft Bankgebühren an Geldautomaten


Wenn ein Bankkunde bei einer fremden Bank Bargeld abhebt, berechnet die Hausbank dem Kunden dafür zusätzliche Gebühren. Laut einem Bericht der FMH Finanzberatung ist der durchschnittliche Gebührensatz bei Abhebungen von Bargeld an einem Geldautomaten einer fremden Bank innerhalb des letzten halben Jahres von 5 Euro auf 5,64 Euro angestiegen. Dies entspricht einem kurzfristigen Preisanstieg in Höhe von 13 %. Einige Kreditinstitute verlangen sogar eine Gebühr in Höhe von zehn Euro, wenn ihre Kunden die Bankautomaten fremder Kreditinstitute nutzen. Bis zum Jahr 1997 gab es für Abhebungen von Bargeld an Bankautomaten noch eine einheitliche Gebühr in Höhe von vier Mark. Diese Regelung wurde damals jedoch von den Sparkassen aufgekündigt. Mit den hohen Gebühren für die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten setzt sich jetzt auch das Bundeskartellamt auseinander.
Kartellamt schreibt über 280 Banken an
Um dem Vorwurf überhöhter Geldautomaten Gebühren auf den Grund zu gehen, hat das in Bonn ansässige Bundeskartellamt Fragebögen an über 280 Kreditinstitute versandt. Es besteht der Verdacht, die Banken betrieben Wettbewerbsbeschränkungen sowie Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung. Betroffen von der Untersuchung sind sowohl private Kreditinstitute als auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Nach Auswertung der Fragebögen soll bis zum Ende des Monats entschieden werden, ob ein formelles Verfahren durch das Bundeskartellamt eingeleitet werden muss.
Bankenverband kann nicht eingreifen
Der Bankenverband setzt sich nach eigenen Angaben im Interesse der Kunden zwar dafür ein, dass alle Banken ihren Kunden für die Abhebung von Bargeld an fremden Automaten vergleichbare Gebühren berechnen. Allerdings habe der Bankenverband keine rechtliche Handhabe dies bei den Banken durchzusetzen, da diese Gebühren der unabhängigen Geschäftspolitik der Banken unterworfen sind. Deswegen hat der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags am 17. März hochrangige Bankenvertreter zu einem diesbezüglichen Spitzengespräch in die Bundeshauptstadt bestellt. Der Vorsitzende des Ausschusses schloss dabei auch den Einsatz einer gesetzlichen Regulierung nicht gänzlich aus.
Kostenfreie Abhebung dank Bargeld-Pools
Die Abhebung von Bargeld bei der Hausbank ist für den Kunden dagegen immer kostenlos. Wenn einmal keinen Zugang zu einem Geldautomat der Hausbank vorhanden ist, besteht dennoch die Möglichkeit kostenlos Bargeld abzuheben. Die in Deutschland tätigen Banken gehören zumeist einem sogenannten Bargeld-Pool an. An allen Geldautomaten von Kreditinstituten, die demselben Bargeld-Pool wie die Hausbank angehören, kann der Kunde ebenfalls kostenfrei Bargeld abheben.
In Deutschland existieren vier Bankgruppen, die sich zu unterschiedlichen Bargeld-Pools zusammengeschlossen haben. Die Sparkassen verfügen mit 25.700 Geldautomaten über die bundesweit größte Abdeckung, die Genossenschaftsbanken folgen mit über 18.600 Automaten. Die großen Privatbanken haben sich zur Cash-Group mit 7000 Automaten zusammengeschlossen, und mehrere kleinere Privat- und Direktbanken gehören einem Verbund mit 2500 Geldautomaten.

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