Bundeskartellamt lehnt Banken-Vorschlag zur Automatengebühr ab
07.07.2010 - Bundeskartellamt lehnt Banken-Vorschlag zur Automatengebühr ab
Seit Monaten wird in Deutschland immer wieder vor allem über ein Thema debattiert – die Frage ist die, wie hoch die Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten im Höchstfall betragen dürfen. Es ist naheliegend, dass sich die Bankkunden und die Verbraucherschützer gleichermaßen dafür stark machen, dass die Maximalgebühr möglichst gering ausfallen sollte. Und auch die privaten Banken haben sich immer wieder ausgesprochen, die bisherige Gebührenpraxis aufzugeben und zu niedrigeren Kostenmodellen überzugehen. Uneigennützig jedoch sind diese Forderungen keineswegs.
Denn die Privatbanken bringen es in Deutschland nur auf ein Automatennetz mit rund 10.000 Automaten, während die Kunden der Sparkassen bundesweit an mehr als 44.000 Automaten kostenlos Bargeld abheben können. Daher sind vor allem die Kunden der Privatbanken – und hierbei vor allem die Direktbank-Kunden – von den hohen Gebühren betroffen, wenn sie nicht am Automatenverbund ihrer Hausbank Geld abheben können.
Konstante Fünf-Euro-Gebühr könnte die Folge sein
Schon vor mehr als drei Monaten hatten sich die deutschen Bankenverbände über die so genannten Zentralen Kreditausschuss auf ein Gebührenmodell geeinigt, das man nach Aufforderung dem Bundeskartellamt zur Prüfung ausgehändigt hatte. Dieses neue System sah eine Maximalsumme von fünf Euro für die Abhebung von Bargeld an Automaten fremder Institute vor. Derzeit liegt die durchschnittliche Abhebungsgebühr bei 5,64 Euro, so die Feststellung der Experten der Finanzberatung FMH aus Frankfurt. Dennoch geben sich die deutschen Wettbewerbshüter mit diesem Vorschlag der Banken nicht zufrieden. Ihnen jedoch geht es weniger um die Benachteiligung der Privat- und Direktbankkunden. Ähnlich wie die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, hält auch die Behörde die Gebühren nach aktuellen Meldungen schlicht für zu hoch.
Bei der Ablehnung des Vorschlags weist die Behörde vor allem auf einen Punkt hin: So gehen die Experten davon aus, dass eine solche einheitliche Regelung vor allem dazu führen könnte, dass sich alle Banken insofern an der Gebührenregelung orientieren, dass alle Institute wenn überhaupt nur knapp weniger als fünf Euro pro Abhebung durch Kunden fremder Banken in Rechnung stellen würden. Bedenklich an der Einigung der Bankenverbände auf die Obergrenze von fünf Euro ist auch die fehlende Grundlage für die Rechtfertigung des Gebührenmodells. Denn begründet wird die Gebühr immer mit den Kosten, die von Banken untereinander für die Automatennutzung kalkuliert wird. Aktuelle Zahlen jedoch zeigen, dass die Banken intern für den Vorgang der Geldabhebung nur Kosten in Höhe von rund 60 Cent zu verbuchen haben. Die Kritik des Bundeskartellamtes scheint berechtigt, während die Diskussionen weitergehen werden.
Anzeigen
Newsletter
Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über: