BSG-Urteil erkennt Verwandtenkredite für Hartz IV-Empfänger an
17.06.2010 - BSG-Urteil erkennt Verwandtenkredite für Hartz IV-Empfänger an
Wer sich als Hartz IV-Empfänger von einem Verwandten Geld leiht, kann diese nur als Kredit geltend machen, wenn es eine feste Rückzahlungsvereinbarung gibt. Verwandtenkredite ohne eine solche Vereinbarung gelten als Einkommen und werden auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Zu diesem Urteil (AZ.: B 14 AS 46/09 R) kam das Bundesozialgericht (BSG) in Kassel am 17. Juni 2010 und entschied damit über den Fall einer 26jährigen Hartz IV-Empfängerin, die von ihrem Onkel Ende 2006 einen Kredit in Höhe von 1.500 Euro bekam, der ihr von der zuständigen ARGE im Märkischen Kreis (NRW) als Einkommen angerechnet wurde.
Nach BSG-Urteil muss eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung vorliegen
Das Urteil zum Verwandtenkredit begründet das BSG durch die Tatsache, dass ein Verwandtenkredit generell ebenso als Darlehen anzuerkennen ist wie ein normaler Bankkredit, jedoch sei es wichtig, dass eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung bestehe. Ist dies nicht der Fall, könnte eine Unterscheidung zu einer normalen Zuwendung nicht gezogen werden und daher müsse die Anrechnung als sonstiges Einkommen erfolgen. Die Konditionen des Darlehens spielten ansonsten jedoch keinerlei Rolle für die Anerkennung, so dass es offenbar auch möglich ist, unter Verwandten ein zinsloses Darlehen zu vergeben.
Urteil regelt Hilfe unter Verwandten ziemlich genau
Mit dem Urteil sorgt das Bundessozialgericht für Klarheit in einem Bereich, in dem sehr leicht Missverständnisse entstehen können. Wer einem Hartz IV-Empfänger in der Familie finanzielle Zuwendungen einräumt, muss damit rechnen, dass diesem in gleicher Höhe die Leistungen gekürzt werden. Ein Kredit ist hingegen durchaus möglich, solange es feste Rückzahlungsvereinbarungen gibt. Zur eigenen Rechtssicherheit ist es am besten, eine Art Darlehensvertrag aufzusetzen, in dem klargestellt wird, dass es keine Zinszahlungen gibt und in dem es Regelungen zur Rückzahlung gibt. Auf diese Weise kann der Betroffene der ARGE gegenüber nachweisen, dass es sich beim entsprechenden Geldeingang um einen Kredit handelt und somit Ärger vermeiden.
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