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BdB legt eigenes Konzept für zukünftige Bankensanierungen vor

29.03.2010 - BdB legt eigenes Konzept für zukünftige Bankensanierungen vor


Für so manchen Experten war es in den vergangenen Wochen schon recht überraschend, dass die Bankenverbände zwar nicht mit kritischen Äußerungen zur im Grunde bereits beschlossenen Bankenabgabe geizten. Anders als sonst aber mehr oder weniger üblich, hielt man sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen für die zukünftige Arbeitsweise bisher relativ bedeckt. Doch diese Phase ist nun wohl vorüber. So legte der Bundesverband der deutschen Banken am heutigen Tage in der Bundeshauptstadt ein Konzept vor, wie man sich selbst die Vorgehensweise vorstellt, wenn es dazu kommt, dass ein Kreditinstitut entweder saniert oder schlimmstenfalls sogar abgewickelt werden muss. Dass Korrekturbedarf besteht, daran besteht auch beim BdB kein Zweifel. 
 
Anders als die Bundesregierung aber setzt der Dachverband der deutschen Banken vor allem auf klare rechtliche Strukturen, damit im Ernstfall schnellere Handlungsmöglichkeiten bestehen. In diesem Punkt spricht Thorsten Höche, der Geschäftsführer des BdB, davon, dass insbesondere eine engere Verbindung zwischen geltendem Insolvenzrecht und dem jeweils amtierenden Aufsichtsrat einer betroffenen Bank geschaffen werden müsse. Hier lässt sich eine deutliche Parallele zu den Regierungsplänen erkennen, die ebenfalls daran arbeitet, dass es im Falle einer Bankensanierung oder –Abwicklung zukünftig nicht mehr zum früher üblichen Kompetenzgerangel kommen kann. Beim Bankenverband spricht man sich für präventive Notfallpläne aus, die von den Banken ausgearbeitet werden sollten. Erst wenn diese individuellen Ansätze scheitern, soll eine höhere Aufsichtsinstanz aktiv werden.
 
Good Bank als ein Grundpfeiler bei Sanierungsvorgehen
 
Ähnlich wie die Regierung in Berlin kann man sich beim BdB vorstellen, im Sanierungsverlauf eine so genannte „Good Bank“ zu nutzen, in die jene Teile einer maroden Bank ausgelagert werden können, die für das System relevant Aufgaben innehaben. Aus einer solchen Good Bank wiederum könnten die Unternehmensteile entweder an einen privaten Interessenten veräußert werden oder zeitweise in staatliche Obhut gegeben werden, sollte sich kein Investor interessieren. Hier sieht das Verbands-Konzept die Schaffung einer so genannten staatlichen Brückenbank vor, die wiederum unter das Kommando erfahrener Manager gestellt sein sollten. Abgewickelt würden somit nur solche Geschäftsbereiche der angeschlagenen Banken, die nicht weiter systemrelevant sind.
 
Die Kosten für die Sanierung der Banken sollten nach Auffassung des Banken-Dachverbandes über so genannte Debt-Equity-Swaps bewältigt werden. Hierbei geht es wirtschaftlich darum, dass die Forderungen von Gläubigern der betroffenen Institute in Anteile am Eigenkapital transformiert werden. Fraglich an dieser möglichen Regelung - das weiß man auch beim BdB – ist, inwieweit und ob eine solche Umwandlung rechtlich verpflichtend eingerichtet werden kann. Anders als die Regierung wollen die Banken eine Netting-Regelung im System verankert sehen, die zur Möglichkeit wechselseitiger Verrechnung finanzieller Verpflichtungen zwischen den Banken führt. Bis auf diesen Unterpunkt in den Konzepten sind die Positionen der Regierung und des Bankenverbandes also gar nicht so weit voneinander entfernt.

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