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Meister-BAföG

Bessere Chancen zur Fortbildung


Es ist längst ein offenes Geheimnis, dass das Lernen im Leben heutzutage nicht mehr mit dem Ende der Ausbildung vorbei ist. Lebenslanges Lernen spielt für viele Menschen nicht zuletzt wegen der steigenden Lebenserwartung als reine Beschäftigung eine wichtige Rolle. Doch auch die Arbeitgeber erwarten von ihren Mitarbeitern selbst in höherem Alter die Bereitschaft, sich in Bildungsangeboten fort- und weiterzubilden. 
 
Dementsprechend war die Schaffung des so genannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes im Jahre 1996 im Grunde eine logische rechtliche Entwicklung, mit der der Gesetzgeber den Verbrauchern ein hilfreiches Instrument an die Hand gegeben hat, damit Berufstätige sich besser um ihre eigene berufliche Qualifikation kümmern können. Bekannter ist das als AFBG abgekürzte Gesetz ohne Frage unter dem Namen Meister-BAföG. Nicht erst seit den gesetzlichen Reformen im Frühjahr 2009 dient das Meister-BAföG vielen Verbrauchern als Ansatz, um die eigenen Ziele für den beruflichen Aufstieg durch berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen in Angriff nehmen zu können und dabei auf staatliche Unterstützung zählen zu können. Diese Korrektur vom 12. Februar 2009 ist bereits das zweite Änderungsgesetz seit Bestehen des AFBG. In Kraft trat die neue Rechtslage pünktlich zum 1. Juli 2009. Rückwirkende Veränderungen sieht das Gesetz nicht vor. So gilt das korrigierte Meister-BAföG generell nur für solche Maßnahmen, die nach dem Stichtag aufgenommen wurden oder werden. Für früher begonnene Maßnahmen gelten weiterhin die vormaligen Richtlinien, die zum Zeitpunkt des Beginn der Bildungsmaßnahme Bestand hatten.
 
Die Finanzierung des Meister-BAföG erfolgt anteilig sowohl mit Mitteln der einzelnen Länder als auch aus dem Bundestopf. Als Hintergrund wird der individuelle rechtliche Anspruch eines jeden Bürgers auf berufliche Aufstiegsfortbildungen angesehen. Was kompliziert klingt, ist eigentlich relativ leicht verständlich. Denn in den allermeisten Ausbildungsberufen gibt es die so genannten Meisterkurse oder andere Lehrgänge, die auf einer Stufe mit Meister-Kursen einzuordnen sind. Der Gesetzgeber will vor allem durch die noch recht jungen Reformen dem bestehenden Mangel an Fachkräften entgegenwirken und motivierten Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Aufwertung der bisherigen beruflichen Qualifizierung bieten. Hier sieht die Bundesregierung auch in anderer Hinsicht eine Investition in die Zukunft des deutschen Arbeitsmarktes: Denn die Meisterkurs-Teilnehmer von heute sind die Arbeitgeber von Morgen. Ähnlich wie beim klassischen Förderungsmodell BAföG für Schüler und Studierende werden auch bei der Meister-Ausführung neben den eigentlichen Darlehen von staatlicher Seite zusätzliche Anreize geboten, die im Folgenden ebenfalls eine Rolle spielen werden.

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