Wie steht es um die Höhe der Leistungen und welche Freibeträge existieren?
Wie hoch die monatlichen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG kalkuliert werden, hängt von mehreren Faktoren ab. So werden einerseits die Unterkunftskosten bedacht. Zudem spielt der Familienstand des Antragstellers oder Antragstellerin eine bedeutende Rolle in diesem Zusammenhang. Den größten Einfluss auf die endgültigen Ansprüche aber haben Vermögenswerte sowie die Einkommen der Förderungs-Berechtigten sowie ihrer Ehepartner. Unberücksichtigt bleiben allerdings Vermögen und Einkommen der Eltern der Antragsteller. Und das, obwohl die Antragsteller von Fall zu Fall noch recht jung sein können.
Werden die jeweiligen Freibeträge überschritten, erfolgt eine Kürzung des individuellen Anspruchs auf Meister-BAföG. Zur Feststellung wird einerseits das Einkommen der Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung eingebunden. Für die Antragsteller selbst sieht der Gesetzgeber eine Prognose zum wahrscheinlichen Einkommen während des Zeitraumes der Bewilligung der Fördergelder vor.
Je nach Familienstand können monatlich Ansprüche in Höhe von 614,00 Euro für Alleinstehende möglich sein. Um das Maximum in diesem Punkt zu erzielen, müssen die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge bei einem Satz von 197,00 Euro oder mehr liegen. Sind die Teilnehmer der nach dem AFBG geförderten Kurse verheiratet erhöht sich dieser Höchstsatz um weitere 215,00 Euro.
Ein interessanter Aspekt des Meister-BAföG ist zunächst schon die Erkenntnis, dass ein beträchtlicher Anteil der bewilligten Mittel als Zuschuss und nicht als eigentliches Darlehen vom Staat gewährt wird. Ergänzend sieht das Gesetz zusätzliche Freibeträge bei der Einkommensanrechnung für das gewünschte Darlehen vor. Für den Antragsteller selbst existiert ein Sockelbetrag in Höhe von 255,00 Euro. Für den Ehegatten werden dem Antragsteller ergänzend 520,00 Euro, für jedes Kind 470,00 Euro freigestellt.
Bei der Kalkulation des Einkommens der Ehegatten liegt der Wert für den Verdiener selbst bei 1040,00 Euro, jedes Kind wird mit einem Freibetrag in Höhe von 470,00 Euro berücksichtigt.
Ein weiteres Extra wurde bereits aufgegriffen. Es handelt sich um die Ausgaben für die Anfertigung des Meisterstücks oder für Kosten, die für entsprechende Arbeiten aus anderen Fördermaßnahmen anfallen. Bis zu einem maximalen Betrag von 1534,00 Euro werden auch hier bis zu 50 Prozent der Kosten vom Staat übernommen.
Freibeträge sieht das Gesetz zum Meister-BAföG auch bei den so genannten Vermögenswerten vor, wenn es an die monatlichen Unterhaltsansprüche geht. Wie in anderen Rechenbeispielen für Leistungsansprüche auf Seiten der Verbraucher werden Werte wie das selbst genutzte Wohneigentum oder ein laufender Bausparvertrag auch beim Meister-BAföG nicht in die Berechnungen genommen.
Als Freibeträge für die Vermögenswerte gelten seit Juli 2009 die folgenden Werte: Für den Antragsteller liegt dieser Freibetrag bei mittlerweile 35.800 Euro. Die Freibeträge für Ehegatten und jedes Kind liegen seit dem letzten Änderungstermin bei einheitlich 1.800 Euro. Für Antragsteller vor diesem Stichtag lagen die Freibeträge bei 35.791 Euro bzw. jeweils 1790 Euro.
Als Fundament für die Berechnung dienen verschiedene Bedarfssätze, die der Gesetzgeber im AFBG festgelegt hat. Diesbezüglich gelten die gleichen maximalen Ansprüche wie beim normalen BAföG, wobei die Sätze eingesetzt werden, die im klassischen BAföG-Modell für die Empfänger gelten, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben und eine Ausbildung abgeschlossen haben. So wird auch beim Meister-BAföG vom Grundbedarf ausgegangen, der bei Alleinstehenden derzeit bei einem Wert von 675,00 Euro pro Monat liegt. Zusammengesetzt ist dieser Betrag aus Einzelpunkten wie den Zuschüssen zur Pflege- und Rentenversicherung, zu den Mietkosten, dem so genannten Wohnbedarf und den Lebenshaltungskosten an sich. Wie hoch genau die Ansprüche am Ende liegen, darüber entscheidet die genaue finanzielle Situation der Antragsteller. In jedem Fall schafft das „neue“ Meister-BAföG, was sich die Regierung von den Veränderungen versprochen hat: Das Modell erlaubt schon jetzt für eine deutlich größere Gruppe von Berufstätigen, die eigenen beruflichen Ziele zu erreichen. Und zwar mithilfe des Staates.
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