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Leasingarten: Unterschied Restwert- und Kilometerleasing



Autoleasing wird in zwei Varianten angeboten: als Restwert- und Kilometerleasing. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal dieser beiden Leasingarten ist die Abrechnung zum Ende der Vertragslaufzeit. Während beim Restwertleasing der aktuelle Marktwert und der im Vertrag prognostizierte Wert gegenübergestellt werden und möglicherweise zu einer Nachzahlung führen, ist beim Kilometerleasing ausschließlich die Laufleistung ausschlaggebend dafür, ob der eine oder andere Euro extra bezahlt werden muss. Damit lässt sich das Kilometerleasing deutlich besser kalkulieren.
 
Kilometerleasing
 
Im Leasingvertrag werden die gängigen Eckdaten wie die Mietsonderzahlung und die Höhe der Leasingraten vereinbart. Hinzu kommt beim Kilometerleasing die vom Kunden geschätzte Laufleistung, die letztlich auch die monatliche Rate beeinflusst. Wie viele Kilometer im Jahr und über die gesamte Vertragslaufzeit gefahren werden, sollte man vorher durchspielen und mit ein wenig Luft nach oben berechnen. Einkalkuliert werden müssen Fahrten von und zur Arbeit, zum Supermarkt, in den Urlaub, zum Sportverein sowie Ausflüge. Die meisten Autofahrer haben einen recht guten Überblick zur jährlichen Kilometerleistung und können entsprechend hochrechnen, welche Zahl bei Vertragsende zu Buche steht. Je genauer diese Schätzung ist, desto günstiger wird es.
 
Denn beim Kilometerleasing wird – wie der Name verrät – anhand des Kilometerstandes abgerechnet. Wurde deutlich mehr gefahren als vereinbart, muss ein fester Satz je Kilometer gezahlt werden. Sind es weniger Kilometer, gibt es Geld zurück. Mit welchem Wert Mehr- und Minderkilometer verrechnet werden, steht im Vertrag. Idealerweise sind beide Sätze gleich. Allerdings gibt es Grenzen. Mehr als 5.000 Kilometer werden in der Regel nicht erstattet. Zudem gibt es eine Toleranz von 2.500 Kilometern. Das heißt, innerhalb dieses Rahmens muss weder der Leasingnehmer noch der Leasinggeber für die Differenz aufkommen. Damit ist das Kilometerleasing eine finanziell recht überschaubare Art der Fahrzeugfinanzierung.
 
Restwertleasing
 
Beim Restwertleasing hat der Kunde kaum bis keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe er zum Vertragsende zur Kasse gebeten wird respektive eine Auszahlung erhält. Als Berechnungsgrundlage dient der Restwert, der im Vertrag festgehalten wurde. Das ist der Wert, den das Fahrzeug nach der vereinbarten Laufzeit voraussichtlich noch haben wird. Das Problem daran: Die Vorhersage kommt in vielen Fällen einem Blick in die Glaskugel gleich. Der Kfz-Markt folgt keinen klaren Linien, sondern durchwandert Berge und Täler. Für den Kunden kann das zum Glücksspiel werden. Nicht alle Modelle sind wertstabil, sondern können deutlich schneller an im Preis sinken als vermutet. Ob dem so ist oder das Fahrzeug vielleicht doch deutlich mehr wert ist, zeigt sich erst zum Schluss.
 
Liegt der aktuelle Marktwert, zu dem das Auto weiterverkauft werden könnte, unter dem vereinbarten Restwert, muss der Kunde die Differenz ausgleichen. Von daher lohnt es sich, pfleglich mit dem Fahrzeug umzugehen und möglichst keine Macken im Lack oder Beulen in der Karosserie zu verursachen, die sich später wertmindernd auswirken. Auf der anderen Seite kann es natürlich auch sein, dass der Fahrzeugwert höher ist als zum Vertragsabschluss angenommen. In dem Fall geht der Gewinn zu 25 Prozent an den Händler bzw. die Leasingfirma und zu 75 Prozent an den Kunden. Meistens wird der Restwert jedoch recht hoch angesetzt, womit Nachzahlungen bei dieser Leasingvariante an der Tagesordnung sind.

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