Arbeitslosengeld
Viele Ausnahmen zur Förderung durch ALGDer Verlust des Arbeitsplatzes ist für Berufstätige rein menschlich oftmals ein gravierender Einschnitt im Leben. Doch so belastend die – hoffentlich nur vorübergehende – Arbeitslosigkeit für die Verbraucher ist. Der finanzielle Aspekt ist zumindest zunächst der bedrohlichere, denn gerade den Geringverdienern fehlt es in der Regel an Rücklagen, um die Zeit bis zur neuen Anstellung oder dem Start in die Selbständigkeit in ausreichender Form überbrücken zu können. Umso wichtiger ist daher für die Bürger, schnellstmöglich staatliche Unterstützung zu beantragen. Eine dieser staatlichen Leistungen ist das so genannte Arbeitslosengeld, mit dem der Staat arbeitslosen Menschen finanziell unter die Arme greift, bis diese wieder einen Job finden oder in anderer Form über das staatliche System getragen werden können.
Die Formulierung „eine der Leistungen“ ist aus dem einfachen Grund zutreffend, weil das Arbeitslosengeld I nicht für jeden Bürger infrage kommt. Die Mittel werden nur gewährt, wenn bestimmte zeitliche Rahmenbedingungen beim bisherigen Arbeitsverhältnis erfüllt wurden. So liegt der Definition nach zunächst einmal nur dann ein Arbeitslosengeld-Anspruch vor, wenn der oder die Betroffene vor der Arbeitslosmeldung innerhalb von 24 Monaten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist – und zwar über einen Zeitraum von wenigstens 12 dieser 24 Monate. Vor dem Jahr 2006 belief sich dieser Zeitraum auf 36 Monate.
Auch in diesem Bereich gibt es Ausnahmeregelungen, grundsätzlich kommt es dann jedoch zu Einzelfallprüfungen. So können seit Sommer 2009 auch Verbraucher Anspruch auf ALG I haben, wenn sie größtenteils in überschaubar langen und befristeten Jobs gearbeitet haben. Allerdings muss diesbezüglich sichergestellt sein, dass im Bezugszeitraum in überwiegendem Maß Arbeitsverhältnisse mit vorliegender Versicherungspflicht vorlagen. Zudem existieren Obergrenzen für das Jahreseinkommen aus solchen Beschäftigungen.
Eine Grundaussage zum Thema Arbeitslosengeld bezieht sich darauf, dass die Ansprüche mit längerer Berufstätigkeit steigen. Hat ein Antragsteller binnen einer Frist von drei Jahren ein einziges Jahr gearbeitet, besteht ein Anspruch auf ALG I für den Zeitraum von einem halben Jahr, bei einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren verdoppelt sich entsprechend die Anspruchsdauer auf 12 Monate. Allerdings spielt auch das Alter der Antragsteller auf Erhalt von Arbeitslosengeld eine zentrale Rolle.
Dass die Antragsteller vor der Bewilligung eine versicherungspflichtige Arbeit ausgeübt haben müssen, basiert auf dem Modell des Arbeitslosengeldes selbst. Denn Arbeitslosengeld ist als so genannte Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch III definiert und im eigentlichen Sinne eine Versicherungsleistung, in die über die Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wird. Leistungen aus der Risikoversicherung erhalten also nur die Bürger, die zuvor eigenständig eingezahlt haben.
Die genauen Rahmenbedingungen sollen in den folgenden Abschnitten eingehend beleuchtet werden.
Zu den Basisaussagen bezüglich der Leistungen Arbeitslosengeld gilt die Feststellung, dass die von einer Arbeitslosigkeit Betroffenen so früh wie möglich tätig werden sollten. Denn schon ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch, allerdings nur dann, wenn die Arbeitslosen persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorstellig werden. Geld gibt es ab dem Moment der Arbeitslosigkeitsmeldung, rückwirkende Leistungsansprüche sieht die gesetzliche Regelung nicht vor. Je früher die Genehmigung erteilt wird, desto schneller gibt’s Geld vom Staat. Die Frage nach der Zuständigkeit ist schnell beantwortet: Der jeweilige Wohnort bestimmt, an welche Arbeitsagentur sich die Verbraucher mit ihren Fragen samt dem Antrag wenden müssen.
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→ Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
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→ Welche Fristen für die Arbeitslosmeldung bestehen?
→ Wann ist die Anwartschaftszeit und wofür ist sie relevant?
→ Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
→ Welchen Pflichten muss ich als Empfänger von ALG nachkommen?
→ Was versteht man unter der Mitwirkungsfrist beim ALG?
→ Zusätzliche Fördermaßnahmen bei Anspruch auf ALG?
→ Wie lange besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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