Wer hat Anspruch auf Meister-BAföG
Durch die neuen Grundlagen des Gesetzes bietet das System im Grunde für alle Berufsbereiche entsprechende Fördermöglichkeiten. Auch der zeitliche Rahmen ist deutlich flexibler geworden. Gedacht ist das Modell in jedem Fall für diejenigen Berufstätigen, die bereits eine Erstausbildung vorweisen können. So können die Maßnahmen in verschiedenen Formen absolviert werden. Ob die Kurse schulisch oder außerschulisch stattfinden ob selbige in Voll- oder Teilzeit angeboten werden, ist inzwischen nicht das oberste Kriterium für die Bewilligung einer Förderung in Form von Leistungen nach dem Meister-BAföG.
Wichtig ist vielmehr, dass die angebotenen Maßnahmen entweder den jeweiligen Handwerksordnungen entsprechen oder mit dem Berufsbildungsgesetz selbst in Einklang sind. Darüber hinaus kann es ausreichend sein, wenn die berufliche Fortbildung auf einer absolvierten so genannten Erstausbildung basiert. Für diese Erstausbildung muss gelten, dass sie auf den rechtlichen Vorgaben der verschiedenen Bundesländer oder auf denen des Bundes anerkannt ist. Zu den förderfähigen Angeboten gehören die bereits erwähnten Meistertitel, wie es sie in der Industrie und im Handwerk gibt. Hinzukommen aber zudem Kursangebote für die Qualifikation zur Lehrkraft für den Pflegesektor sowie die so genannten Fachkaufleute, Betriebswirte mit staatlicher Prüfung und etliche andere Maßnahmen.
In diesem Punkt kann auf die Korrekturen verwiesen werden, die bereits im Jahr 2002 umgesetzt wurden. Diese verschaffen grundsätzlich für solche Weiterbildungen einen Förderanspruch nach dem Meister-BAföG, wenn diese auf den Richtlinien für die Weiterbildung der Deutschen Krankenhausgesellschaft aufbauen. Auch Kurse an Ergänzungsschulen können gefördert werden. Und zwar in den Fällen, in denen diese staatlich genehmigten Prüfungsordnungen entsprechen.
Altersgründe können nicht gegen eine Förderung über das Meister-BAföG sprechen. Vielmehr müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Förderung ist einerseits für Deutsche möglich. Des Weiteren kann Meister-BAföG für bestimmten Gruppen ausländischer Mitbürger entstehen, sofern sich diese seit Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und über diese Dauer auch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Auch jenseits der Landesgrenzen kann Meister-BAföG erhältlich werden. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen innerhalb der Europäischen Union stattfinden. Zudem muss feststehen, dass die Kurse darauf hinzielen, dass ein im jeweiligen Land anerkanntes Ausbildungsziel erreicht werden soll. In erster Linie aber muss eine Vereinbarung zwischen Deutschland und dem Land bezüglich solcher Fortbildungsmaßnahmen vorliegen.
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