Sie sind hier: ratenkredit-anbieter.de > Informationen > Lexikon > Erstrangige Hypothek Donnerstag, den 17. Mai 2012

Erstrangige Hypothek



Grundsätzlich bezeichnet man die im Grundbuch an erster Stelle eingetragene Grundschuld oder Hypothek als Erstrangige Hypothek. Ist der Anteil der Hypothek weniger als 60% des Beleihungswertes, so wird eine solche Hypothek auch als 1a- Hypothek bezeichnet. Der Darlehensnehmer erhält von dem Darlehensgeber bei einer 1a Hypothek in der Regel den günstigeren Zinssatz. Denn im Fall einer Verwertung wird zuerst der Gläubiger an erster Stelle des Grundbuchs befriedigt.
 

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