Notar
Von einem Notar werden Rechtsvorgänge beurkundet. Diese Beurkundung erfolgt unabhängig in einem öffentlichen Amt. Zu diesen Rechtsvorgängen gehören in der Regel Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, wie auch Vereinsgründungen, Klärung von Verträgen im Familienrecht und vieles mehr. Bei ganz speziellen Rechtsvorgängen ist es sogar vorgeschrieben, diese von einem Notar beurkunden zu lassen. Ein Notar muss unparteiisch und unabhängig sein, gleichzeitig unterliegt auch er der Verschwiegenheitspflicht. Der Rechtsvorgang welcher vom Notar beurkundet wurde, wird in Form einer Urkunde dokumentiert. Der Notar ist zu einer umfassenden Beratung wie auch Betreuung verpflichtet.
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