Nominalzins
In der Finanzwelt wird der Begriff Nominalzins einmal im Bereich des Kreditwesens und einmal im Bereich der Kapitalanlagen verwendet. Im Bereich Kreditwesen bezeichnet er die Sollzinsen und im Bereich der Kapitalanlagen bezeichnet er die Guthabenzinsen. Wird ein Kredit in Anspruch genommen so ist der dort vertraglich vereinbarte Zins, welcher pro Kalenderjahr für die jeweilige Kreditsumme zu entrichten ist, der so genannte Nominalzins des Darlehens. Der Effektivzins wird benötigt um mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Der verbriefte geltende Guthabenzins pro Kalenderjahr findet als Nominalzins einer Geldanlage, wie zum Beispiel bei Fondsanlagen oder dem Sparbrief, seine Anwendung. Damit der Kunde mehrere Angebote vergleichen kann, ist es auch hier nötig die Rendite zu ermitteln. Denn nur in die Rendite werden sämtliche Zusatzkosten mit einberechnet.
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