Nachfinanzierung
Bei einer Nachfinanzierung trägt sich die Bank, auch nicht zur dinglichen Absicherung, auf dem ersten Rang im Grundbuch ein. Diese Bank begnügt sich demzufolge mit dem Nachrang. Grundsätzlich stellt die Nachfinanzierung eine Immobilienfinanzierung dar. Die Nachrangfinanzierung wird notwendig, wenn der erste Rang im Grundbuch bereits von einer anderen Bank belegt ist. Bei einer Zwangsversteigerung werden die jeweiligen Kreditinstitute der Rangfolge nach befriedigt. Jedes Bankinstitut steht also lieber auf dem ersten als auf dem zweiten Rang. Aus diesem Grund sind auch die Konditionen bei einem Erstrangdarlehen bedeutend günstiger. Bausparkassen stehen meistens im Nachrang.
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