Sie sind hier: ratenkredit-anbieter.de > Informationen > Lexikon > Mitarbeiterdarlehen Donnerstag, den 09. Februar 2012

Mitarbeiterdarlehen



Ein zinsgünstiges Darlehen, welches der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt wird als Mitarbeiterdarlehen bezeichnet. Durch ein solches Mitarbeiterdarlehen soll eine engere Bindung zwischen den jeweiligen Betrieb und den dazugehörigen Mitarbeitern hergestellt werden. Somit will man Fachkräfte im Unternehmen halten und ein positives Betriebsklima erreichen. Grundsätzlich gewährleisten Banken oder Versicherungen bzw. umsatzstarke Unternehmen solche Darlehen.

In der Regel wird die Rückzahlung über das Gehalt abgewickelt. Endet das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens, so wird in den meisten Fällen eine sofortige Tilgung der jeweiligen Restschuld fällig. Ist der Arbeitgeber einer Bank, so wird das Mitarbeiterdarlehen in ein normales Darlehen gewandelt. Die Differenz welche sich aus dem marktüblichen Zinssatz und dem des Mitarbeiterdarlehens errechnet, wird als geldwerter Vorteil vom Gesetzgeber angesehen und muss daher versteuert werden. Da aber ein Freibetrag von 44 Euro pro Monat gilt, ist eine Steuerpflicht nur bei sehr hohen Darlehenssummen zu entrichten. Auch bei einer Restschuld von maximal 2600 Euro entfällt die Versteuerung.

Unsere Empfehlung


Newsletter


Ratenkredit-Anbieter.de Newsletter informiert
über:


- Aktuelle Finanzthemen
- Staatliche Förderungen
- Kreditzinsen - Kreditkarten
- Kostenlose Girokonten
abbonieren!